Kooperationsprinzip
Grundsatz der -Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland neben dem -Vorsorgeprinzip und dem Verursacherprinzip. Nach dem Kooperationsprinzip sollen alle gesellschaftlichen Kräfte frühzeitig am umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß beteiligt werden. Ziel ist die Unterstützung umweltpolitischer Entscheidungsträger bei Zielfindung und Zielerreichung, die Erlangung eines besseren Informationsstandes aller Beteiligten und die Förderung des Umweltbewußtseins der Bevölkerung.
In der Wirtschaftssoziologie: Normprinzip - Kooperationsprinzip
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