Investitionsplan
Teil des Wirtschaftsplanes einer Unternehmung, in dem die für einen bestimmten Zeitraum beabsichtigten Investitionen der Unternehmung aufgrund von Anforderungen der verschiedenen Betriebsabteilungen aufgestellt werden. Die Investitionsplanung geht bei erhöhten Absatzerwartungen von der Absatzplanung aus oder bei Investitionen zur Verbesserung der Produktionsstruktur durch Rationalisierung und Modernisierung der Anlagen unmittelbar von der Produktionsplanung. Der Investitionsplan steht v. a. mit der Finanzplanung (Finanzierung) in enger Wechselwirkung, da diese die Finanzierungsmöglichkeiten der Investitionen untersucht und die günstigste Finanzierung festlegt. Die Investitionsplanung sollte stets von einer exakten Investitionsrechnung ausgehen. Die Gewährung eines Investitionskredits sollte möglichst nur nach Einsichtnahme in den Investitionsplan und Finanzplan einer Unternehmung erfolgen.
I.d. R. schriftlicher Niederschlag der Investitionsplanung. Enge Wechselwirkung mit dem Finanzplan, darüber hinaus aber auch mit sonstigen wichtigen Plänen der Unternehmung. Unterlage im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank, die geplante Investitionen einer Unternehmung finanzieren soll.
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