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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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monatliche Bilanzstatistik

BISTA-Meldungen. 1. Begriff: aufgrund von §18 BBankG von der Deutschen Bundesbank angeordnete bilanzstatistische Erhebung, in deren Rahmen Kreditinstitute i. S. des KWG der Bundesbank monatlich den Stand ihrer Aktiva und Passiva, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren zu melden haben. Sie müssen ferner Eventualverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, andere nicht passivierte Verbindlichkeiten sowie Verwaltungskredite mitteilen und gewisse weitere Angaben (Sparverkehr, girale Verfügungen von Nichtbanken, Nominalwerte von Wertpapieren, Abschreibungen auf bestimmte Aktiva, Wechsel- und Scheckproteste; einmal jährlich: Zahl der ausgegebenen gültigen Scheckkarten) machen. Bausparkassen haben auch Informationen über die Entwicklung des Bauspargeschäfts zu liefern. Allen Kreditinstituten außer den Bausparkassen obliegen bankwöchentliche Zusatzangaben über den Kassenbestand inländischer Zahlungsmittel sowie über bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Bausparkassen und Nichtbanken. – 2. Von der Aufstellung der m. B. sind befreit: Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiersammelbanken, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sowie Kreditinstitute, die nur das Garantiegeschäft i. S. von §1 I 2 Nr. 8 KWG betreiben oder ganz oder teilweise nicht der Bankenaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen unterworfen sind. – 3. Differenziertere Angaben müssen Kreditinstitute mit Zweigstellen in mehreren Bundesländern machen (Regionalmeldungen); Kreditinstitute mit ausländischen Zweigstellen haben sowohl eine Meldung für den im Inland gelegenen Teil des Instituts als auch gesonderte Meldungen für jedes Sitzland der Zweigstelle(n) abzugeben. Im Rahmen der m. B. haben inländische Kreditinstitute auch den Stand der Aktiva und Passiva ihrer ausländischen Tochterinstitute, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren, zu melden sowie über deren Eventualverbindlichkeiten, von diesen abgeschlossene Finanz-Swaps und über Beteiligungen an den ausländischen Tochterinstituten zu berichten (“Statistik über ausländische Kreditinstitute im Mehrheitsbesitz deutscher Kreditinstitute”). Bei der Meldung Auslandsstatus setzt eine Berichtspflicht erst ein, wenn die Auslandsaktiva und Auslandspassiva eines Kreditinstituts 20 Mio. DM übersteigen. Dann sind auch (zumindest) Angaben zu Devisentermingeschäften zu machen. – 4. Einordnung: Die m. B. ist Teil der Bankenstatistik. Bei ihrer Aufstellung sind Richtlinien und Stellungnahmen der Bundesbank zu beachten, die sich an die früheren Bilanzierungsrichtlinien anlehnen, damit inhaltlich aber nicht gänzlich übereinstimmen. Die monatliche Bilanzstatistik B. enthält keine Bewertung der Bestände. – 5. Die zur m. B. einzureichenden Meldungen gelten auch als Monatsausweise gemäß § 25 I KWG, machen aber weitere aufgrund der Monatsausweisverordnung geschuldete Angaben nicht überflüssig (§6 I MonAwV). – Weitere Informationen unter www.bundesbank.de. Vgl. auch: Melde- und Anzeigepflichten der Institute Vgl. auch: Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen Die Bundesbank führt bei den in Deutschland tätigen Instituten eine monatliche bilanzstatistische Erhebung durch. Teil der (Gesamt-) Bankenstatistik der Bundesbank, den diese als Kern ihrer Bankenstatistik bez. In ihr werden Aktiva und Passiva der Banken nach Bilanzpositionen gegliedert erfasst. Die Zahlen müssen von den Banken monatlich in Gestalt einer statistischen Bilanz - Stand am Monatsende - an die Bundesbank gemeldet werden. Zusätzlich fordert die Bundesbank Anlagen, die die wichtigsten Bilanzpositionen nach Wirtschaftssektoren von Schuldnern und Gläubigern der Banken sowie nach Arten und Fristen aufgliedern, weiter Angaben, die ausserhalb der Bankbilanz erfasst werden (bspw. zu melden: Eventualverbindlichkelten, Kreditzusagen, Umsätze im Sparverkehr, girale Verfügungen von Nichtbanken u.a.), ferner die Berechnung des Mindestreservesolls in einer Anlage zur monatlichen Bilanzstatistik. Die Bundesbank publiziert die Ergebnisse ihrer Aufbereitung aus den Meldungen der meldepflichtigen Institute nicht nach den Erhebungsvordrucken, sondem fasst sie zu Aggregaten zusammen, die die Zeitreihen dieser Veröffentlichung darstellen. Zu den Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik und zur Kreditnehmerstatistik sind alle Kreditinstitute meldepflichtig, für die die ESZB-Definition für MFI gilt; nicht einbezogen sind u. a. Spezialinstitute wie KAG, die separater Meldepflicht unterliegen, Wertpapiersammelbanken, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, Institute nur des Garantiegeschäfts. Banken mit Zweigstellen im Ausland müssen die Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik an die Bundesbank liefern: 1. Meldung für den im Inland gelegenen Teil des Instituts (Zentrale und inländische Zweigstellen), 2. nach Sitzländern getrennte Meldungen für die Auslandszweigstellen, 3. Meldung für das Gesamtinstitut (Inlandsteil und Auslandszweigstellen konsolidiert). Meldungen der Banken in Deutschland, die keine rechtlich unselbständigen Niederlassungen im Ausland haben, sowie Teilmeldungen von Banken mit Auslandsfilialnetz mit Angaben über ihre inländischen Niederlassungen fasst die Bundesbank zu Meldungen der Banken in Deutschland zusammen; für sie steht dieser Berichtskreis in der Bankenstatistik im Vordergrund, da er Daten für die bankstatistischen Gesamtrechnungen zur Verfügung stellt, aus denen die Bundesbank Angaben für die Geldmengenaggregate ableitet. Bilanzstatistische Meldungen zu den Auslandszweigstellen der deutschen Banken haben gleiche Struktur wie die für die Banken in Deutschland. Hinzu kommen Meldungen zu den rechtlich selbstständigen Tochterbanken deutscher Banken in anderen Ländern (Auslandstöchter), die in der Unterteilung nach Positionen, Sektoren und Fristen stark verkürzt sind. Zusammen liefern die Meldungen der Bundesbank Informationen dazu, inwieweit das Geschäft der deutschen Banken mit In- und Ausländern vom Ausland aus abgewickelt wird. Bausparkassen in der Bankenstatistik, Geldmarktfonds in der Bankenstatistik. Die statistischen Ergebnisse von Gesamtinstituten, d.h. die deutscher Banken einschl. ihrer Zweigstellen im Ausland, sind für die Bankenaufsicht relevant. Die monatliche Bilanzstatistik der Gesamtinstitute ist mit den Jahresbilanzen der Banken vergleichbar, aber nicht völlig deckungsgleich. Die Änderungen in den Abschlussrechnungen der Banken durch Jahresabschlussbuchungen, Bewertungen, Abschreibungen usw. schlagen sich erst in den Monatsmeldungen nach Jahresschluss in den bilanzstatistischen Daten bei der Bundesbank nieder.



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