Auslandsstatus
1. Begriff: Nach §18 BBankG von der Deutschen Bundesbank angeordnete Erhebung der Auslandsaktiva und Auslandspassiva der Kreditinstitute i. S. des KWG. – 2. Arten: Zu unterscheiden sind die monatliche Meldung (zu erstatten von Kreditinstituten mit Auslandsaktiva oder Auslandspassiva von mehr als 20 Mio. DM) und die bankwöchentliche Kurzmeldung, die alle Kreditinstitute vornehmen müssen, die auch die monatliche Meldung abzugeben haben. – 3. Inhalt: Im Rahmen der monatlichen Meldung sind der Bundesbank der Stand der Auslandsaktiva und Auslandspassiva zu melden, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten, Wirtschaftssektoren, Währungen (einschließlich internationaler Währungs- und Rechnungseinheiten sowie Edelmetalle) und Ländern. Ferner sind Angaben über Eventualverbindlichkeiten (Haftungsverhältnisses) gegenüber Ausländern zu machen und ist der Stand der Fremdwährungsaktiva und -passiva gegenüber inländischen Geschäftspartnern, gegliedert in Währungen, mitzuteilen. Im Rahmen der bankwöchentlichen Kurzmeldung haben die Kreditinstitute der Bundesbank den Stand ihrer kurzfristigen Auslandsforderungen und Auslandsverbindlichkeiten, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren sowie nach DM und Fremdwährung (einschließlich Edelmetallen) zum 7., 15., 23. und Letzten eines jeden Monats zu melden; nicht einzubeziehen ist das Geschäft von Zweigstellen, die von inländischen Kreditinstituten in fremden Wirtschaftsgebieten unterhalten werden. Hingegen ist auch zu berichten über den Stand der Geschäftsbeziehungen zu diesen Zweigstellen, und inländische Zweigstellen ausländischer Banken müssen die Bundesbank über den Stand ihrer geschäftlichen Beziehungen zur Zentrale und zu Schwester-Filialen im Ausland informieren. Bei der formularmäßig abzugebenden Meldung sind “Richtlinien für die monatlichen Meldungen der Kreditinstitute über ihren A.” zu beachten. – 4. Zweck: Der Auslandsstatus der Kreditinstitute ist ein Teil der Bankenstatistik. Er dient zur Erfassung der Auslandsforderungen und der Auslandsverbindlichkeiten der Kreditinstitute und damit zur Erstellung der Zahlungsbilanz. Der Auslandsstatus ermöglicht der Bundesbank Einblick in die Devisenpositionen der Kreditinstitute.
Vgl. auch: Melde- und Anzeigepflichten der Institute
Die Fremdwährungsposition der Banken in Gestalt ihrer Auslandsaktiva und -passiva (Auslandsposition). Sie wird von der Bundesbank durch eine statistische Erhebung als Ausslandsstatus der Banken auf Grund von deren Meldungen ihrer Auslandsaktiva und -passiva erfasst.
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