Mehrheitsbesitz
Gehört die Mehrheit der Anteile einer rechtlich selbständigen Unternehmung einer anderen Unternehmung oder steht einer anderen Unternehmung die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist die Unternehmung ein in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen. Kann ein wechselseitig beteiligtes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluß ausüben, so wird das eine Unternehmen als herrschend und das andere als abhängig bezeichnet. Gehört jedoch jedem der wechselseitig beteiligten Unternehmen an der anderen Unternehmung eine Mehrheitsbeteiligung oder kann jede Unternehmung auf die andere unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluß ausüben, gelten beide Unternehmen als gleichzeitig herrschend und abhängig.
Im Konzern Unternehmung, an der eine Mehrheitsbeteiligung besteht.
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