Kreditnehmerstatistik
von der Deutschen Bundesbank nach § 18 BBankG angeordnete Erhebung, in deren Rahmen die Kreditinstitute der Bundesbank vierteljährlich ihre Kredite an inländische Unternehmen und Privatpersonen, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und Kreditnehmergruppen bzw. nach Beleihungsobjekten, melden und ferner Angaben für die darin enthaltenen Kredite für den Wohnungsbau machen müssen. Die Kreditnehmerstatistik ist ein Teil der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank. – Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.
Vgl. auch: Melde- und Anzeigepflichten der Institute
Vgl. auch: Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen
Teil der Bankenstatistik der Bundesbank. Die von den Banken zur monatlichen Bilanzstatistik der Bundesbank gemeldeten Kredite an Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland werden in der vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik weiter nach Wirtschaftsbereichen differenziert. Mittels dieser Statistik will die Bundesbank Aufschlüsse über Struktur und Entwicklung des Kreditgeschäfts mit den wichtigsten Gruppen der privaten Kreditnehmer vermitteln. Gesondert ausgewiesen werden Kredite für den Wohnungsbau (Hypothekarkredite auf Wohngrundstucke und sonstige, nicht hypothekarisch gesicherte Wohnungsbaukredite). Die Daten werden auf Basis der entspr. Wirtschaftszweigsystematik des Statistischen Bundesamts erhoben und publiziert. Zu den Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik und zur Kreditnehmerstatistik sind alle Kreditinstitute melde-pflichtig, für die die ESZB-Definition für MFI gilt; nicht einbezogen sind u. a. Spezialinstitute wie KAG, die separater Meldepflicht unterliegen, Wertpapiersammelbanken, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, Institute nur des Garantiegeschäfts. I.Ggs. zur monatlichen Bilanzstatistik müssen die Banken Meldungen zur Kreditnehmerstatistik nur für den Inlandsteil ihres Instituts machen. Untergliederung: monatliche Bilanzstatistik, Untergliederung. Ferner: vierteljährliche Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank.
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