vierteljährliche Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank
Als Anordnung gem. § 18 Bundesbankgesetz von der Bundesbank durchgeführt. In ihrem Rahmen müssen die Banken auf Vordrucken vierteljährlich eine Meldung über ihre Kredite an inländische Unternehmen und Privatpersonen einschl. Wechseldiskont-und durchlaufende Kredite , gegliedert nach Fristigkeiten und Kreditnehmergruppen bzw. nach Beleihungsobjekten, erstatten. Die Meldungen sind von allen Banken zu erstatten, die im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik berichtspflichtig sind. Banken mit Zweigstellen in anderen Ländern müssen zusätzlich zu der Meldung für das Gesamtinstitut eine Meldung für den im Inland gelegenen Teil des Instituts und eine Meldung für die Zweigstellen im Ausland einreichen.
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