Verwaltungskredit
Investitionskredit, der von Banken und Sparkassen durch Weitergabe von zweckgebundenen fremden Mitteln an einen Endkreditnehmer bereitgestellt wird, wobei das zwischengeschaltete Kreditinstitut lediglich als Zahl- bzw. Verwaltungsstelle fungiert. Das Kreditinstitut handelt als Treuhänder (Treuhand) im fremden Namen sowie für fremde Rechnung ohne Übernahme eines Kreditrisikos. Typisch für Verwaltungskredit ist auch, dass das Kreditinstitut bei Insolvenz des Endkreditnehmers die Kreditforderung nicht im eigenen Namen, sondern nur als Vertreter des Treugebers einklagen kann. Verwaltungskredit werden beim zwischengeschalteten Kreditinstitut nicht bilanziert. Lediglich unter dem Strich kann nachrichtlich eine Erfassung in der Bilanz erfolgen. Verwaltungskredit zählen wie durchlaufende Kredite zu den Treuhandkrediten.
Gegensatz: durchgeleiteter Kredit
Vgl. auch: weitergeleiteter Kredit
durchlaufender Kredit.
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