unter dem Strich
Bilanzvermerke “unter dem Strich”.
Bez. f. Angaben, die nicht in der Bilanz selbst zu machen sind, sondern als Vermerke unterhalb der Bilanz anzugeben sind. Für Banken sind bestimmte solcher Angaben vorgeschrieben: so die Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen aus Organkrediten, Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten, z. B. aus weitergegebenen Wechseln, bestimmten Pensionsgeschäften u. a.
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