Eventualforderungen
»Unter dem Strich« der Bankbilanz ausgewiesene Positionen, die keine echten Forderungen der Bank sind, sondern nur unter bestimmten Bedingungen zu solchen werden, obwohl sie dem Grunde und der Höhe nach bekannt sind. Es handelt sich um Forderungen, die - zwar dem Grunde und der Höhe nach bekannt - die Bank jedoch nur unter bestimmten Bedingungen - etwa dass ein Hauptschuldner nicht zahlt und ein Mitverpflichteter durch eine Bürgschaft in Anspruch genommen werden muss - geltend machen kann. Pendant: Eventualverbindlichkeiten.
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