Disease-Management-Programme (DMP)
In der Gesundheitswirtschaft:
Ziel der Disease-Management-Programme (DMP) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Versorgung bei chronischen Erkrankungen zu verbessern.
Chronisch kranke Patienten sollen durch eine abgestimmte und kontinuierliche Betreuung mehr Lebensqualität erlangen und vor Spätfolgen ihrer Erkrankung weitgehend bewahrt werden.Ergänzend sollen DMP langfristig auch Kosten sparen, die sonst für die Therapie der Spätfolgen aufgewendet werden müssten.
Ein wichtiger Baustein der Programme ist die aktive Mitarbeit der Patienten. Sie wird durch zielgerichtete Informationen und den Zugang zu strukturierten, evaluierten und zielgruppenspezifischen Schulungsprogrammen unterstützt. Diese Maßnahmen sollen die Kompetenz der Teilnehmer im Umgang mit ihrer Erkrankung stärken und die Compliance erhöhen.
Die teilnehmenden Ärzte werden im DMP durch Behandlungsempfehlungen unterstützt. Diese beruhen auf einer aktuellen und gesicherten Auswertung medizinischer Forschung (evidenzbasierte Medizin). Falls bei den teilnehmenden Patienten Komplikationen auftreten, ist die Weiterleitung an besonders qualifizierte Ärzte oder Einrichtungen geregelt. Der koordinierende DMP-Arzt – in der Regel der Hausarzt – sorgt für eine sinnvolle Abstimmung der Behandlung mit Fachärzten oder Kliniken.
Anders als in der Regelversorgung werden Patienten im DMP regelmäßig bezüglich ihrer chronischen Erkrankung untersucht; die Behandlungsergebnisse werden systematisch dokumentiert. Das gilt auch, wenn es den Patienten gut geht. Die dokumentierten Daten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes für die medizinische Qualitätssicherung und die Evaluation der Programme verwendet. Die Teilnahme an einem DMP ist für Patienten und Ärzte freiwillig Derzeit bestehen rechtliche Grundlagen für DMP für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, koronare Herzkrankheiten, Brustkrebs, Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD).
Hintergrund der Einführung von DMP in die GKV ist unter anderem ein Gutachten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen zur Über-, Unter- und Fehlversorgung. Hierin mahnten die Experten insbesondere bei acht Krankheiten (u.a. Diabetes, Schlaganfall, Asthma und chronische Lungenkrankheiten sowie koronare Herzkrankheiten) erhebliche Verbesserungen an: Hier erfolge die medizinische Versorgung vor allem zu unkoordiniert.
Der Gesetzgeber reagierte hierauf mit einer Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) zum 1. Januar 2002:Krankenkassen, deren Versicherte an DMP teilnehmen, erhalten höhere Ausgleichszahlungen aus dem RSA. Ziel dieser Koppelung von RSA und DMP ist, die hohen Behandlungskosten für chronisch Kranke unter den einzelnen Krankenkassen gerechter zu verteilen und einen Anreiz für die Kassen zu schaffen, möglichst vielen ihrer Versicherten DMP anzubieten.
Die inhaltliche Ausgestaltung der DMPs erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Hier werden die Programme gemeinsam durch diejenigen beraten und verabschiedet, die die Programme umsetzen: Krankenkassen, Kassenärzte, Krankenhäuser und Patientenvertreter, die beratend an den Sitzung teilnehmen. Die Bewertung der Evidenz und die fachliche Ausarbeitung leisten das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und Experten-Arbeitsgruppen. Der GBA muss die Rahmenvorgaben der Programme regelmäßig überprüfen und bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen dem Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zur Aktualisierung vorlegen. Diese werden vom Ministerium geprüft und in Form von Rechtsverordnungen in Kraft gesetzt. Zur Umsetzung der DMP schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern (in der Regel den Kassenärztlichen Vereinigungen) entsprechende Verträge, die durch das Bundesversicherungsamt akkreditiert werden müssen.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist der bürokratische Aufwand im Rahmen der DMP reduziert und der Anreiz für die Versicherten zur Teilnahme erhöht worden.
So verpflichtet das GKV-WSG die Krankenkassen seit dem 1. April 2007, ihren Versicherten einen Wahltarif anzubieten und diesen mit Zuzahlungsnachlässen oder Prämien zu verbinden. Die Versicherten können sich freiwillig für einen solchen Tarif entscheiden, eine zeitliche Mindestbindung gibt es hierbei nicht.
Durch die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm können Patienten, die nach der Chronikerregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses als chronisch krank eingestuft worden sind, ihr "therapiegerechtes Verhalten" nachweisen. Sie profitieren damit von der reduzierten Belastungsgrenze, nach der die Zuzahlung für Medikamente auf ein Prozent des Bruttoeinkommens verringert ist (gegenüber zwei Prozent im Regelfall).
Eine Ausschreibung aus einem DMP erfolgt seit 1. April 2007 nur, wenn Teilnehmer zweimal direkt hintereinander ihre Arzttermine nicht wahrnehmen.
Die elektronische Verarbeitung und Übermittlung der DMP-Daten ist seit 1. Juli 2008 verpflichtend (für das DMP Brustkrebs gelten in einzelnen Regionen Übergangsregelungen bis 1. Juli 2009).
Für alle DMP außer DMP Brustkrebs gibt es seit Juli 2008 eine einheitliche, indikationsübergreifende Dokumentation.
Durch den Bürokratieabbau soll der Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen reduziert werden.
§ 137 f. SGB V
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