Compliance
Schutzbestimmungen bei Kreditinstituten zum Schutz der Bankkunden und zur Vermeidung von Interessenkonflikten der Mitarbeiter von Kreditinstituten, die eigene Geschäfte in Devisen, Derivaten, Edelmetallen und Wertpapieren tätigen. Für derartige Mitarbeitergeschäfte werden bankintern Leitsätze entwickelt, die von der Geschäftsleitung oder eigens dafür installierten Compliance-Abteilungen überwacht werden. Die strafrechtlichen Bestimmungen für Insidergeschäfte sind zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verschärft worden. Die Compliance-Abteilungen der Banken überwachen in diesem Zusammenhang, dass vertrauliche Informationen, die Bankmitarbeitern zugänglich sind, nicht zu Insidergeschäften missbraucht werden.
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