Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Chronikerregelung

In der Gesundheitswirtschaft: Schwerwiegend chronisch Kranke haben grundsätzlich nur eine Zuzahlung in Höhe von einem Prozent des Bruttoeinkommens zu tragen (Chronikerregelung). Um die niedrigere Belastungsgrenze in Anspruch nehmen zu können, sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2008 neben dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung weitere Voraussetzungen vor, die die Verantwortung der Versicherten für die eigene Gesundheit stärken und die Teilnahme an Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung fördern sollen: Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 chronisch krank waren, fallen weiter unter die Chronikerregelung, wenn sie sich – ärztlich attestiert – therapiegerecht verhalten. Dies ist der Fall bei Mitwirkung an Disease-Management-Programmen; in Fällen, in denen ein solches nicht besteht, wird die geeignete Therapie vom Arzt bestimmt. Versicherte, denen ein therapiegerechtes Verhalten nicht zumutbar ist, z.B. Schwerbehinderte oder schwer Pflegebedürftige, fallen nicht unter diese Regelung. Diese Regelung gilt auch für alle Versicherten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes 45 Jahre alt oder älter sind, wenn sie einmal chronisch krank werden sollten. Jüngere Versicherte müssen sich einmalig von einem Arzt über die Vorsorgeuntersuchungen und Krebs-Früherkennung beraten lassen, um bei einer späteren chronischen Erkrankung einen Anspruch auf die reduzierte Belastungsgrenze geltend machen zu können. Sinn dieser verschärften Voraussetzungen ist sicherzustellen, dass von den geringeren Belastungsgrenzen nicht profitiert, wer den eigenen Heilungserfolg gefährdet. Die näheren Einzelheiten legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. § 62 SGB V



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Chroniker-Regelung
 
Chronisch Kranke
 
Weitere Begriffe : Abwertungswettlauf, -konkurrenz | ethnographie metropolitaine | Risiko
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.