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Krankenversicherung, gesetzliche
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Zweig der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Die GKV ist die Krankenversicherung, in welcher der Großteil der Bevölkerung versichert ist. Sie zahlt die Kosten für ärztliche Untersuchungen, Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte. Im Zuge der einzelnen Stufen der Gesundheitsreform wurden den in der GKV Versicherten mehr Wahlmöglichkeiten eingeräumt. Dennoch ist die GKV in der Regel nicht so umfangreich wie in eine private Krankenversicherung (PKV). Um die fehlenden Leistungen auszugleichen, schließen immer mehr Bürger eine private Zusatzversicherung ab. In Deutschland sind in der GKV etwa 88,5 Prozent der Bevölkerung versichert, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ca. 9,1 Prozent. Der restliche Anteil der Bevölkerung ist entweder unmittelbar über den Staat (z.B. freie Heilfürsorge für Bundeswehrsoldaten) oder aber gar nicht versichert. Die GKV ist im Wesentlichen eine Versicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien; die Versicherung wird von den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie von den Ersatzkassen, den Landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Bundesknappschaft und der See-Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkassen sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und erbringen ihre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Die PKV versichert in erster Linie Selbstständige, Beamte und höher verdienende Arbeitnehmer, die sich zwischen GKV und PKV entscheiden können. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind entweder Aktiengesellschaften (AG) oder so genannte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (V.V.a.G.). Ihre Versicherungsleistungen erbringen sie auf der Grundlage von Verträgen, die zwischen der Versicherung und dem einzelnen Versicherten abgeschlossen werden. Häufig wird freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen der Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung empfohlen, da durch den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung bei höheren Leistungen erhebliche Beitragsersparnisse möglich seien. Doch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung ist zu komplex, als dass einfache Antworten oder pauschale Empfehlungen möglich wären. Die GKV ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung des deutschen Sozialversicherungssystems, d.h. der Gesetzgeber legt fest, wer der Versicherungspflicht unterliegt. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Bevölkerungsgruppen. Versicherungsfrei hingegen ist, wer mehr verdient, selbständig oder Beamter ist (auch Richter, Zeitsoldaten und im öffentlichen Dienst Beschäftigte mit Versorgungsanspruch) sowie geringfügig Beschäftigte. Dazu zählen auch Beschäftigte in wissenschaftlicher Ausbildung und im Vorbereitungsdienst. Wer versicherungsfrei ist kann mit einer PKV einen Versicherungsvertrag abschließen oder sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. Laut Gesetz ist es die Aufgabe der GKV, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" (§1SGB V). Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V festgelegt ist. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus). Der soziale Auftrag der GKV besteht darin, vollen Versicherungsschutz im Krankheitsfall paritätisch, d.h. von Versicherten und Arbeitgebern finanziert und unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Versicherten zu gewährleisten. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherten einheitlich und die Leistungsgewährung erfolgt nach dem medizinischen Bedarf. Die Mittel werden solidarisch aufgebracht, entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder. Die Beitragsfinanzierung läuft in der GKV im Umlageverfahren und nicht - wie bei der privaten Krankenversicherung - durch Kapitaldeckung. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht, d.h. Versicherte müssen bei einem Arztbesuch etc. nicht in Vorleistung treten. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Dabei müssen Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte darauf achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Dieses wird durch gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber (Ausnahme Ersatzkassen: hier gibt es nur Versichertenvertreter) ehrenamtlich ausgeübt. Dies geschieht im Rahmen von Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden. Vorteile der GKV:
Nachteile der GKV:
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