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Neoliberalismus
Der Begriff beschreibt eine Wirtschaftspolitik, die mit gesetzlich reglementierten, staatlichen Instrumenten den Wettbewerb zu erhalten oder zu steigern versucht, dabei aber auf allen Märkten einen möglichst freien Leistungswettbewerb schaffen will. Dadurch sollen Einzel- und Gesamtinteressen zusammengeführt und zusätzliche Ziele, wie zum Beispiel soziale Umverteilungen, realisiert werden. Eine Erscheinungsform des Neoliberalismus ist die soziale Marktwirtschaft, die den Markt nicht als unabänderliches Element sieht, sondern ihm die dienende Funktion zuschreibt, der Bevölkerung eine möglichst günstige Versorgung zu gewährleisten. Neoliberalismus ist der Oberbegriff für eine Denkrichtung, die sich in ihrer Ordnungsvorstellung völlig von keynesianischen, nachfrageorientierten und korporatistischen Konzepten und von diktatorischen Gesellschaftssystemen, die durch Eingriffe in die Märkte geprägt sind, abkehrt. Der Aufstieg des neoliberalen Denkrichtung vollzog sich spiegelbildlich zum Niedergang der keynesianischen Lehre. Die verschiedenen neoliberalen Gestaltungsmodelle, Angebotsökonomie ("Reagonomics", "Thatcherism"), der Ordoliberalismus und der Monetarismus legen die staatlichen Aktivitäten auf eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik fest. Trotz mancher Unterschiede ist neoliberalen Ökonomietheorien gemein, dass sie unter mit Hilfe der wirtschaftsklassischen Vorstellung vom Marktgleichgewicht durch die "Invisible hand" einen übergreifenden Gegenentwurf zum keynesianischen Projekt der Globalsteuerung definieren. Gleichzeitig erfolgt ein Bruch mit den klassischen Ökonomievorstellungen. Die neoklassisch-liberale Sichtweise des sich selbst steuernden Kapitalismus lehnt längerfristige Ungleichgewichtssituationen ab, etwa anhaltende Massenarbeitslosigkeit. Treten sie dennoch auf, müssen schwer wiegende Verstöße gegen den, die Selbstheilung der Märkte betreibenden Preismechanismus, vorliegen. Da sie zudem den Arbeitsmarkt als einen Markt wie jeden anderen auffassen, gelten für Neoliberale meist die Gewerkschaften als Hauptverantwortliche für eine hohe und verfestigte Arbeitslosigkeit. Entgegen den ordnungspolitischen Vorgaben des Laissez-Faire-Liberalismus des 19. Jahrhunderts, der dem Staat allenfalls eine "Nachtwächterfunktion" zubilligte, bedarf die neoliberale Denkrichtung durchaus eines starken Staates - allerdings nicht im Sinne des keynesianischen Eingreif- und Steuerungsapparates, sondern gemäß einer, den Wettbewerb sicherstellenden Entzerrungsinstanz (Kartellamt). Das ordnungspolitische Programm, welches der Wirtschaftsliberalismus seinem Ideal vom ungehinderten Wettbewerb auferlegt, heißt Deregulierung. Auf eine Wirtschaftskrise soll die staatliche Politik mit der Öffnung aller Wettbewerbsbereiche, auch des Arbeitsmarktes, reagieren. Über den Abbau gesetzlicher Entlassungshemmnisse sowie die Senkung der Sozial- und Lohnkosten soll die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen vergrößert und die Investitionstätigkeit angeregt werden. Im Grunde verengt der neoliberale Ansatz die Diskussion um Arbeitsplätze auf den Aspekt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Löhne werden vornehmlich als Kostenfaktor wahrgenommen. Die Ablösung der keynesianischen durch die neoliberale Lehre verschob in einigen westlichen Industrieländern die Dominanz bei der Regierungsbildung zu Gunsten eher konservativ-liberaler Parteien. In Deutschland bewirkte die wirtschaftspolitische Umkehrung eine Reihe von Deregulierungen der rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem übergeordneten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Angebotsseite zu verbessern. Damit sollte die wirtschaftliche Gesamtsituation wieder auf alte, die Beschäftigung sichernde und Wachstum fördernde Ziele konzentriert werden. Hierzu boten sich verschiedene Ansatzpunkte: Den Abbau "marktwidriger" Regulierungen sollten etwa das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985, das unter anderem befristete Arbeitsverträge erlaubt, sowie die Lockerung des Kündigungsschutzes im Jahr 1996 bewirken. Zur Optimierung der Kosten-Erlös-Relation in den Unternehmen setzte die christlich/föderale Bundesregierung einerseits auf rechtspolitische Interventionen zur Reduktion der Arbeitskosten (zum Beispiel über die eingeschränkte Lohnfortzahlung seit 1996) und andererseits auf die steuerpolitische Umverteilung - von den Arbeitseinkommens- zu den Gewinn- und Vermögensempfängern. Der neoliberalen Markt-Ideologie entsprechend, äußerte sich die Deregulierungs-Strategie der CDU/CSU/FDP -Regierung aber auch durch Eingriffe in die Tarifautonomie. Die gewichtigste gesetzgeberische Umgestaltung in diesem Zusammenhang war die Neufassung des so genannten Streikparagraphen 116 AFG (Arbeitsförderungsgesetz), welche die gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten in erheblichen Maße einschränkt. Eine erneute Umkehrung der wirtschaftspolitischen Prinzipien ging in Deutschland (nach Frankreich und Großbritannien) mit dem Wahlsieg der Sozialdemokraten im Herbst 1998 einher. Die Rot-Grüne Regierung setzt auf eine moderierende Funktion innerhalb eines wiederbelebten Korporatismus, der in Form einer Neuauflage des Bündnisses für Arbeit seine Anwendung findet. Beim Neoliberalismus handelt es sich um eine sozialphilosophische und wirtschaftspolitische Denkrichtung, die auf traditionellen Werten des klassischen ökonomischen Liberalismus basiert. Der Neoliberalismus soll lediglich den freien Markt (Wirtschaftsliberalismus) bezeichnen, nicht aber zwingend eine liberale Innenpolitik im Bereich der Bürgerrechte oder der inneren Sicherheit. Im Neoliberalismus soll der Staat sich zwar größtenteils aus der Wirtschaft heraushalten, aber trotzdem gewisse Grundregeln vorgeben (im Gegensatz zum Liberalismus).
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