Neokorporatismus
In der Wirtschaftssoziologie:
Bezeichnung für eine Art staatlicher Politik, welche die gesellschaftlich bestehenden Verbände - etwa der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, der Wohlfahrtspflege - nicht nur beteiligt, sondern auch für staatliche Regulierungsaufgaben benutzt. Die Kooperation zwischen Staat und Verbänden wird von der Regierung und der Ministerialbürokratie koordiniert und läuft am Parlament immer mehr vorbei. Zum Begriff des Korporatisvismus bzw. Korporatismus besteht keine klare Abgrenzung.
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