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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Korporatismus

In der Gesundheitswirtschaft: Bezeichnung für die teilweise oder weitgehende Selbststeuerung bestimmter gesellschaftlicher Bereiche durch die dort tätigen Verbände und Interessenvertretungen. Im deutschen Sozial- und Gesundheitswesen gilt die Selbstverwaltung durch Verbände, Kammern und Organe der Sozialversicherung als ein Beispiel für Korporatismus. Im Rahmen des Korporatismus überträgt der Staat den Korporationen bestimmte staatliche Aufgaben zur Erfüllung und stattet die Korporationen mit den entsprechenden Befugnissen aus, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Steuerung der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Selbstverwaltung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss als gemeinsamem Spitzengremium dieser Selbstverwaltung ist konkreter Ausdruck solcher korporatistischen Steuerungsmechanismen, derer sich der Staat bedient. Wegen der Problemnähe der Korporationen sollen diese viele Detailregelungen besser und wegen der Bindung der Mitglieder an die Korporationen auch konfliktärmer lösen können als der Staat selbst. Dass aber solche korporatistischen Steuerungsmechanismen vor allem dort, wo die Kooperation verschiedener Korporationen wie zum Beispiel der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen erforderlich ist, nicht immer wie gewünscht funktioniert, zeigt sich im Jahr 2005 deutlich an der Steuerung der Arzneimittelausgaben der GKV, deren Anstieg eigentlich deutlich unter zehn Prozent bleiben sollte, aber im Jahresverlauf bei bis zu 20 Prozent Steigerungsrate lag. Gerade bei vom Gesetzgeber vorgeschriebenen dreiseitigen Vereinbarungen zwischen Krankenkassen, KVen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist es in der Vergangenheit immer wieder zu nicht auflösbaren Konfliktsituationen gekommen, die das Zustandekommen der Regelungen verhindert hat. Zunehmend ist der Staat hier, aber auch bei anderen Regelungsmaterien wie etwa dem neuen Fallpauschalen-Vergütungssystem für Krankenhäuser, dazu übergegangen, sich für den Fall der Nichteinigung eine Ersatzvornahme vorzubehalten. Andere Konfliktlösungsmechanismen sind die in vielen Fällen vorgesehenen Schiedsstellen. Als Musterbeispiel für korporatistische Steuerungselemente galt die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (KaiG). Aufgabe dieses früheres Spitzengremium der an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Beteiligten war es, medizinische und wirtschaftliche Orientierungsdaten sowie Vorschläge zur Rationalisierung, Erhöhung der Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen zu entwickeln und diese miteinander abzustimmen. Dazu hatte die KaiG einmal jährlich bis zum 31. März Empfehlungen abzugeben, die insbesondere die angemessene Veränderung der Gesamtvergütung und der Arzneimittelhöchstbeträge betrafen. In der Realität konnte das Gremium diese Funktionen jedoch immer weniger ausfüllen und wurde schließlich abgeschafft. In der Wirtschaftssoziologie: Korporativismus



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