Kartellamt
Das Kartellamt ist eine regulierende Behörde mit der Aufgabe, negativ wirkende Machtkonzentrationen auf Märkten zu bekämpfen. Die rechtliche Grundlage dieser Behörde liefert das Kartellrecht. Vergleichbare Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit marktwirtschaftlicher Ordnung. Die Einrichtung des Kartellamts basiert üblicherweise auf der Überlegung, dass Machtkonzentrationen als eine Form von Marktversagen zu bewerten sind und somit zu volkswirtschaftlich ineffizientem Ressourceneinsatz und unerwünschten Verteilungswirkungen führen können. Die Aufgaben und Kompetenzen des Kartellamts sind in verschiedenen Staaten ähnlich geregelt.
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