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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitskosten

Neben Lohn oder Gehalt muss der Arbeitgeber zusätzliche Kosten pro Mitarbeiter tragen. Erst die Addition von Lohn- und Lohnzusatzkosten ergibt die gesamten Arbeitskosten. Erst der Vergleich der gesamten durchschnittlichen Arbeitskosten eines Unternehmens oder eines Landes mit denen der Konkurrenten sagt etwas über die Wettbewerbsfähigkeit aus. Neben der Höhe der Arbeitskosten spielen aber auch die Produktivität, die Qualität, Service und Lieferpünktlichkeit eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit. Ein Vergleich der Arbeitskosten in verschiedenen Ländern sagt wegen der unterschiedlichen Höhe von Steuern und Abgaben auch noch nichts darüber aus, wie hoch die tatsächlich verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer sind.

Die Arbeitskosten gliedern sich in gesetzliche, tarifliche und betriebliche Kosten. Die Arbeitskosten umfassen also den gesamten betrieblichen Aufwand, der für die Bereitstellung, den Einsatz, die Weiterbildung und die Steuerung des Personals in einem Unternehmen erforderlich ist. Dazu gehören neben dem direkten Entgelt die Personalzusatzkosten sowie die Kosten für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes. Ein großer Teil dieser Zusatzkosten erscheint nicht auf der persönlichen Lohnabrechnung des Arbeitnehmers. Bei der Betrachtung der gesamten Arbeitskosten müssen drei Bereiche unterschieden werden:

Das Entgelt: Das sind Lohn oder Gehalt und die sonstigen Entgelte (zum Beispiel in Form von Naturalleistungen). Bei internationalen Vergleichen liegen die Brutto-Löhne in Deutschland seit langem auf den vorderen Plätzen. Beim Vergleich der verfügbaren Einkommen müssen aber die unterschiedlichen Steuer- und Abgabenlasten berücksichtigt werden. Hinzu kommt die Entwicklung der Wechselkurse. Bei internationalen Vergleichen und der dazu erforderlichen Umrechnung der Lohnkosten spielt es immer eine Rolle, wie sich der Außenwert (Wechselkurs) des Euro entwickelt. Auch bei unverändertem durchschnittlichen Lohn können die Personalkosten im Vergleich zu den Arbeitskosten in anderen Ländern steigen oder fallen, wenn sich der Wert des Euro im Verhältnis zu den Währungen von Ländern ändert, die nicht der Währungsunion angehören.

Die Personalzusatzkosten: Dazu zählen vor allem die gesetzlichen und tariflichen Personalzusatzkosten sowie Kosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie freiwillige betriebliche Sozialleistungen, die von den Unternehmen in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden. Sie beruhen meist auf Betriebsvereinbarungen oder sind in Einzelverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden. In den meisten Mitgliedsländern der Europäischen Union sind die Lohnzusatzkosten im Vergleich zu den USA, Osteuropa oder den südostasiatischen Ländern sehr hoch. Zu den wichtigsten Kostenfaktoren im Bereich der Personalzusatzkosten gehören:

1. Die durch Tarifvertrag oder Gesetz vorgeschriebenen Leistungen:

  • Beiträge des Arbeitgebers zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung,
  • tariflicher Urlaub einschließlich Urlaubsgeld,
  • Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt, Gratifikationen etc.),
  • Mutterschutz,
  • bezahlte Ausfallzeiten (Fehlzeiten durch Krankheit, Unfall, bezahlte Feiertage),
  • bgaben für Schwerbehinderte,
  • Werksärztlicher Dienst,
  • Ausgaben und Abgaben (an Berufsgenossenschaften usw.) zur Arbeitssicherheit,
  • Kosten der betrieblichen Mitbestimmung (Freistellung von Betriebsräten, Betriebsratswahlen, Kosten von Betriebsversammlungen),
  • Vermögenswirksame Leistungen.

2. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die auf Betriebsvereinbarungen, Einzelverträgen oder "Gewohnheitsrecht" beruhen. In der Praxis sind sie also meist nicht mehr freiwillig. Dazu zählen:

  • Kosten für Kantinen und Küchen für die Verpflegung der Belegschaft,
  • Betriebliche Altersversorgung,
  • Wohnungsbeihilfen,
  • Zuschüsse zu Fahrt- und Transportkosten,
  • Soziale Fürsorge (Beratung, Zuschüsse, Gesundheitsberatung),
  • Betriebssport,
  • Betriebskrankenkasse,
  • Zuschüsse zu Direktversicherungen,
  • Prämien, Gratifikationen,
  • Familienbeihilfen.

3. Aus- und Weiterbildung

  • Schulungsräume,
  • Kosten für fremde oder eigene Ausbilder,
  • Seminargebühren und Reisespesen,
  • Lohnfortzahlung während der Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Bezahlter Bildungsurlaub.

Einrichtung des Arbeitsplatzes: Der erforderliche Aufwand für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes wird meist nicht zu den Arbeitskosten gerechnet. Dennoch muss dies berücksichtigt werden, wenn die Kosten für die Schaffung von Arbeitsplätzen an verschiedenen Standorten miteinander verglichen werden. Je nach Branche schwankt der erforderliche Aufwand allerdings stark, liegt aber häufig im Bereich von bis zu mehreren 100.000 Euro. Das dafür erforderliche Kapital muss verzinst werden. Erst wenn die Arbeitskosten und der Zins für den Kapitaleinsatz sowie die erforderlichen Abschreibungen für die eingesetzten Produktionsmittel im Betrieb erwirtschaftet werden können, ist die Einrichtung eines Arbeitsplatzes rentabel.



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