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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gratifikation

Eine Gratifikation ist ein Sonderentgelt, das der Arbeitgeber zu einem besonderen Anlass zusätzlich zum Lohn auszahlt. Dazu gehören zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder auch Jubiläumszuwendungen. Ob überhaupt Gratifikationen gewährt werden, hängt vom einzelnen Betrieb ab. Zum Teil werden Gratifikationen im Tarifvertrag festgeschrieben, manche ergeben sich aus der Betriebsvereinbarung. In vielen Fällen basiert die Zahlung auf "betrieblicher Übung". Das heißt, der Arbeitgeber hat bereits drei Jahre hintereinander diese Gratifikation ohne Vorbehalt gezahlt und ist so gegenüber seinen Beschäftigten eine Verpflichtung eingegangen.

Eine Gratifikation wird immer zu einem besonderen Anlass gezahlt und ist eine Anerkennung für geleistete Dienste. Deshalb hängt die Höhe einer Gratifikation auch von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel von:

  • Lebensalter
  • Familienstand
  • Kinder
  • Bedürftigkeit
  • Betriebzugehörigkeit und Berufserfahrung
  • Arbeitsleistung
  • Qualifikation

In der Regel dienen Gratifikationen dazu, Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Zwar gilt in Betrieben grundsätzlich die Gleichbehandlungspflicht für alle Arbeitnehmer. Dennoch kann ein Arbeitgeber, immer abhängig vom Tarifvertrag, nach sachlichen Gesichtpunkten bei der Zahlung der Gratifikation unterscheiden. Das heißt, nach den oben stehenden Kriterien darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unterschiedlich hohe Gratifikationen zugestehen. Bei anderen Punkten ist es strittig, ob Unterschiede gemacht werden dürfen.

Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld bezieht sich tatsächlich auf das christliche Weihnachtsfest. Ursprünglich wurde Weihnachtsgeld gezahlt, damit die Arbeitnehmer davon Geschenke kaufen konnten. Im Prinzip ist das auch heute noch der Hintergrund für dieses Sonderentgelt. Deswegen wird das Weihnachtsgeld in der Regel auch mit dem Novembergehalt überwiesen. Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist dabei von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Es hängt auch von der Branche ab und davon, wie lange man einem Unternehmen schon angehört. Es gibt Arbeitsverträge, nach denen Arbeitnehmer zur Rückzahlung ihres letzten Weihnachtsgeldes verpflichtet sind, wenn sie vor einem bestimmten Stichtag ausscheiden. In Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist das der 31. März.

Urlaubsgeld

Auch das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die meist im Juni mit dem Gehalt ausgezahlt wird. Mit dem Urlaubsgeld sollen die zusätzlichen Kosten, die ein Urlaub verursacht, ausgeglichen werden. Zum Teil besteht das Urlaubsgeld auch in einer Lohnfortzahlung für die Urlaubszeit. Dann wird es als Urlaubsentgelt bezeichnet. Auch hier gibt es vertragliche Regelungen, nach denen der Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, sein Urlaubsgeld zurückzuzahlen, wenn er vor einem bestimmten Stichtag aus dem Betrieb ausscheidet. Die Höhe der Zahlung hängt auch hier von Unternehmen, Branche und Betriebszugehörigkeit ab. Im öffentlichen Dienst sind Weihnachts- und Urlaubsgeld in den letzten Jahren immer weiter gekürzt bzw. ganz gestrichen worden.

Vielfach werden diese Gratifikationen heute zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst.



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Gratifikation, relative
 
Weitere Begriffe : avoidance | culture area | Forschungssoziologie
 
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