Elektronische Gesundheitskarte
In der Gesundheitswirtschaft:
Abkürzung eGk.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zur verpflichtenden Einführung ursprünglich ab dem 1. Januar 2006 vorgesehene Nachfolge-Karte der Krankenversichertenkarte. Die elektronische Gesundheitskarte wird als „intelligente“ Karte mit einem elektronischen Mikroprozessor ausgestattet sein, um neben ihren administrativen Funktionen auch medizinische Daten verfügbar machen zu können. Zusätzlich soll sie auch dazu geeignet sein, eine elektronische Identitätsprüfung, die Verschlüsselung der gespeicherten Daten sowie die elektronische Signatur zu ermöglichen. Zur Identifikation des Karteninhabers ist vorgesehen, die elektronische Gesundheitskarte mit einem Lichtbild des Inhabers auszustatten. Ausgenommen hiervon werden bestimmte Gruppen, so etwa Kinder unter 16 Jahren und Schwerpflegebedürftige.
Die elektronische Gesundheitskarte soll gleichzeitig auch die Funktion der europäischen Krankenversichertenkarte erfüllen. Dafür wird die Rückseite der Karte genutzt werden.
Während die administrativen Daten verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, ist die Nutzung des medizinischen Teils in die Entscheidung des Versicherten gestellt.
Der verpflichtende administrative Teil der Karte wird folgende Daten umfassen bzw. Funktionen erfüllen:
• Versicherungsangaben einschließlich Angaben zum Zuzahlungsstatus,
• Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden
• Papierlose Übertragung eines Rezepts.
Für den medizinischen und damit freiwilligen Teil nennt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) unter anderem folgende denkbare Anwendungen:
• Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel,
• Notfallinformationen,
• Zusätzliche Gesundheitsinformationen,
• Ermöglichung der Patientenquittung,
• Eigene, von den Patienten selbst zur Verfügung gestellte Daten.
Mit der Möglichkeit, medizinische Daten aufzunehmen, erfüllt die elektronische Gesundheitskarte erste Anforderungen an eine elektronische Patientenakte. Sie kann damit Bestandteil eines Systems werden, das insgesamt die Anforderungen an eine elektronische Patientenakte erfüllt.
Aktuell einigten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 18. Februar 2008 auf die erste Stufe einer Finanzierungsvereinbarung beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Dabei soll jeder Vertragsarzt ab dem 2. Quartal 2008 mit stationären und mobilen Kartenterminals ausgestattet werden, worauf aufbauend dann schrittweise die neuen Gesundheitskarten an die Versicherten ausgegeben werden können.
Aus Sicht der Arzneimittelbranche könnte die eGk die Sicherheit der Arzneimitteltherapie und der Selbstmedikation verbessern. Durch die exakte Erfassung der Arzneimitteldaten wie Darreichungsform, Präparatnamen, Wirkstoffstärken könnte der behandelnde Arzt seine Therapie optimieren und zudem könnten Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten erfolgreicher vermieden werden.
In der Gesundheitswirtschaft: electronic health insurance card
mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Krankenkassen verpflichtet, die bisherige Krankenversichertenkarte mit dem Ziel der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz zu einer elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu erweitern. Sie soll insbesondere die Kommunikation aller an der Gesundheitsversortgung Beteiligten verbessern.
Dies betrifft sowohl die rein administrative Kommunikation als auch die Bereitstellung medizinischer Daten. Indem die Gesundheitskarte den Verwaltungsaufwand reduziert, Doppeluntersuchungen vermeidet und die gesundheitliche Versorgung optimiert, sollen die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen um jährlich eine Milliarde Euro sinken.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Gesundheitskarte über einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil verfügen soll. Das Projekt ist durch die hohe Zahl der beteiligten Akteure und die technischen Neuerungen sehr komplex. Von der Einführung sind rund 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, 21.000 Apotheken, die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und rund 80 Millionen Versicherte betroffen.
Deshalb erfolgt die Einführung schrittweise. In ihrer ersten Ausbaustufe wird die elektronische Gesundheitskarte die administrativen Funktionen der heutigen Krankenversichertenkarte erfüllen. Als neue Funktionen enthält sie die Möglichkeiten eines Onlineabgleichs der Versichertendaten und der Ausstellung eines elektronischen Rezeptes. Hierfür ist sie – im Gegensatz zur bisherigen Versicherungskarte – keine Speicherkarte, sondern eine Prozessorkarte, das heißt sie besitzt, wie ein herkömmlicher Computer, einen Mikroprozessor.
In der nächsten Phase werden freiwillige medizinische Funktionen wie Arzneimitteldokumentation und Notfalldaten eingeführt. Abschließend soll die Karte auch die Funktionen von Patientenquittung, Patientenakte und Arztbrief erfüllen. Die Karte muss darüber hinaus geeignet sein, Angaben der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) aufzunehmen.
Der Patient ermöglicht mit Hilfe seiner elektronischen Gesundheitskarte Zugriff zu den gespeicherten Daten. Leistungserbringer wie z.B. Ärzte und Apotheker, müssen sich bei Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis identifizieren. Folgende Grundsätze sollen den notwendigen Datenschutz bei der eGK gewährleisten:Die Datenhoheit der Patienten muss gewahrt bleiben.Bei der Speicherung von Gesundheitsdaten gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit der Speicherung.Die Patienten haben das Entscheidungsrecht, welche Gesundheitsdaten gespeichert bzw. gelöscht werden sowie ob und welche Daten sie einem Leistungserbringer zugänglich machen.Die Patienten haben das Recht, die über sie gespeicherten Daten zu lesen.Zurzeit befindet sich das Projekt zur elektronischen Gesundheitskarte noch in der Testphase. So startete im Dezember 2006 u.a. eine 10.000er-Testphase in der Region Flensburg. In 2008 soll die flächendeckende Versorgung durchgeführt werden. Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh) betreut den Prozess. Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskartezum 1. Januar 2006 eingeführt werden. Zum Projekt der eGK gibt es auch kritische Stimmen. Kritikpunkte sind neben dem Datenschutz auch Zweifel am geplanten Einsparziel zugunsten der Krankenkassen.
§§ 67, 291 a SGB V
www.die-gesundheitskarte.de
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