Doppeluntersuchung
In der Gesundheitswirtschaft:
Doppelt oder mehrfach ausgeführte diagnostische Maßnahme für die gleiche Erkrankung bzw. die gleichen Krankheitssymptome.
Der Begriff wird in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion als Synonym für unwirksame, unnötige oder unnötig aufwendige diagnostische oder therapeutische Maßnahmen oder für solche diagnostische und therapeutische Maßnahmen verwendet, die für den Patienten bereits vorher erkennbar nicht zu einer Heilung der Krankheit oder Besserung der Krankheitssymptome oder gar zu einer unnötigen Belastung zum Beispiel mit Röntgenstrahlen (bei radiologischen Doppeluntersuchungen) führt.
Die Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen in Fällen, in denen die untersuchenden Ärzte keine Kenntnis von der bereits erfolgten Untersuchung haben oder ihnen die Ergebnisse der Untersuchung nicht vorliegen, sollen mit Hilfe des Einsatzes von elektronischen Hilfsmitteln im Rahmen von eHealth verbessert werden. Ein Ansatz ist zum Beispiel die elektronische Gesundheitskarte, ein weiterer die elektronische Patientenakte.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sich in seinem Gutachten 2000/2001 im Band III unter dem Titel „Über-, Unter- und Fehlversorgung“ ausführlich mit den damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen beschäftigt.
Doppeluntersuchungen sind jedoch nicht grundsätzlich überflüssig oder gar schädlich, sondern können in bestimmten Fällen auch indiziert sein.
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