Elektronische Patientenakte
In der Gesundheitswirtschaft:
Begriff für mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung und der Telematik verwirklichte Möglichkeit, alle medizinisch relevanten Daten einer Person elektronisch zu speichern und diese einem behandelnden Arzt oder auch Angehörigen anderer Heil- und Heilhilfsberufe bei Bedarf elektronisch ohne Zeitverzug zur Verfügung zu stellen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde den gesetzlichen Krankenkassen das Recht gegeben, Projekte zur elektronischen und maschinell verwertbaren Übermittlung von Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Behandlungsberichten, die sich auch für eine einrichtungsübergreifende fallbezogene Zusammenarbeit eignen, (elektronische Kommunikation) sowie zur elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten (elektronische Patientenakte, sie wird im Gesetz „elektronische Gesundheitsakte“ genannt) finanziell zu fördern (§§ 67 und 68 SGB V).
Siehe auch elektronische Gesundheitskarte.
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