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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Krankenversichertenkarte

In der Gesundheitswirtschaft: Auch Chipkarte, seit 1995 Ersatz für den Krankenschein. Auf dem Chip der Karte sind in elektronischer Form Verwaltungsdaten gespeichert, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Adresse des Versicherten, Name der Krankenkasse, Krankenversichertennummer und Status des Versicherten. Die Krankenversichertenkarte dient der Abrechnung mit den Leistungserbringern, sie wird vor der Behandlung in der Vertragsarztpraxis vorgelegt, um die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachzuweisen. Bis Anfang 2006 soll die Krankenversichertenkarte durch die elektronische Gesundheitskarte ersetzt werden, auf der dann auch weitere, die Behandlung betreffende Daten gespeichert beziehungsweise diese Daten über die Karte abrufbar gemacht werden sollen. In der Gesundheitswirtschaft: health insurance card Die so genannte Chipkarte ersetzt seit 1995 bundesweit den bis dato geltenden Krankenschein. Die Chipkarte ist vor Beginn der Behandlung zum Nachweis der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung dem Vertrags(zahn)arzt vorzulegen und dient der Abrechnung mit den Leistungserbringern. Sie ersetzt nicht die Überweisung vom Hausarzt. Die Karte soll durch einen schnellen Datentransport in den Praxen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Sie enthält reine Verwaltungsdaten wie z.B. Krankenkasse, Name, Geburtsdatum, Anschrift des Versicherten, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus. Bei Missbrauch der Karte hat die Krankenkasse einen Schadensersatzanspruch gegen den Karteninhaber. Allerdings verpflichtet das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz(GKV-WSG) die Krankenkassen ergänzend zu den bestehenden Regelungen (z.B. Lichtbild) weitere Maßnahmen (z.B. tagesaktuelle Infos über Kartenverlust) gegen den Kartenmissbrauch zu veranlassen. Durch „Doktor-Hopping“, der unkontrollierten Mehrfachinanspruchnahme ärztlicher Leistungen bzw. Chipkartenhandel ensteht den Krankenkassen ein nicht unerheblicher Schaden. Ursprünglich sollte die Krankenversichertenkarte nach dem GKV-Modernisierungsgesetz bereits zum 1. Januar 2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert werden. Zurzeit läuft noch die Testphase; so wird die elektronische Krankenversichertenkarte seit Dezember 2006 unter realen Einsatzbedingungen getestet, bevorschrittweise ihre flächendeckende Ausgabe erfolgt. In diesem Zusammenhang dürften die Änderungen des GKV-WSG nur von deklaratorischer Bedeutung sein. §§ 15, 291, 291 a SGB V



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