Vertrags(zahn)arzt
In der Gesundheitswirtschaft:
panel doctor/sick fund dentist
Jeder Arzt/Zahnarzt, der eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten hat, kann an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Die Zulassung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: So müssen (Zahn)Ärzte z.B. die Eintragung in das Arztregister und ihre Eignung nachweisen sowie zusätzlich an einem Einführungslehrgang zur GKV teilnehmen. Im Jahr 2005 hatten bundesweit 126.252 Vertragsärzte eine Zulassung. Bei den Vertragszahnärzten waren 2005 in Deutschland insgesamt 64.997 Zahnärzte zugelassen.
Die Zulassung erfolgt über gemeinsame Zulassungsausschüsse der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
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