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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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vertragliches Zurückbehaltungsrecht

Art des Zurückbehaltungsrechts, das z. B. Banken nach ihren AGB zusteht und ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht beinhaltet. Die Bank kann danach prinzipiell die Herausgabe von ihr verwahrter Gegenstände (Verwahrgeschäft) wie Sparbücher, Hypotheken- und Grundschuldbriefe sowie anderer Legitimationspapiere verweigern, wenn dies wegen eines ihr gegenüber einem Kunden zustehenden Zahlungsanspruches erfolgt. Vertragsangebot, -offerte der Bank Die an eine andere Person — meist den Bankkunden — gerichtete, empfangsbedürftige Willenserklärung einer Bank, die Ersterem den Abschluss eines Vertrags über ein bestimmtes Bankgeschäft anträgt.



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