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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Chipkarte

Karte, die mit einem Chip ausgestattet ist. Um die Möglichkeiten von eurocheque- und Kreditkarten zu erweitern und sie noch besser gegen Missbrauch zu schützen, werden die Karten zunehmend als Chipkarte ausgestattet. Der Chip kann die Richtigkeit der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) überprüfen. Außerdem liegt die Speicherfähigkeit von Chips bei weitem über der von herkömmlichen Magnetstreifen. So können neben den Kontodaten des Kunden zusätzliche Informationen wie Adresse, Telefonnummer, Daten über Lebens- und Rentenversicherungen usw. gespeichert werden. Mit Chipkarte können weit über 90 % aller Autorisierungsvorgänge direkt zwischen dem Terminal des Händlers oder Dienstleisters und der Karte erledigt werden und zwar mit erheblich höherer Sicherheit als bei reinen Magnetstreifenkarten. – Chipkarte werden für einen Übergangszeitraum von einigen Jahren mit beiden Technologien, also Chip plus Magnetstreifen, ausgerüstet (Hybridkarte). Damit können sowohl die bereits installierten Magnetstreifenlesegeräte des Handels und des Kreditgewerbes bedient werden als auch die allmähliche Umstellung auf die neue Technologie erfolgen. Zur Vergrösserung der Einsatzmöglichkeiten von Maestro-, Kunden- und Kreditkarten und zum besseren Schutz gegen Missbräuche werden die Karten mit Mikroprozessoren ausgestattet. Der Chip überprüft die Korrektheit der PIN, zudem liegt die Speicherfähigkeit von Chips erheblich über der des herkömmlichen Magnetstreifens: Ausser Kontodaten des Kunden können zusätzliche Informationen (Adresse, Telefonnummer, Angaben zu Lebens-, Rentenversicherungen u.dgl.) gespeichert werden. Mit Chipkarten können die meisten aller Autori-sierungsprozesse direkt zwischen dem Terminal des Händlers, Dienstleisters usw. und der Karte abgewickelt werden; dies zudem mit wesentlich grösserer Sicherheit als bei der Magnetstreifenkarte.



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