Magnetstreifenkarte
bei kartengesteuerten Zahlungssystemen die am weitesten verbreitete Variante. Weltweit sind über 1 Mrd. Magnetstreifenkarte für unterschiedliche Zahlungszwecke und Einsatzbereiche im Umlauf. Wesentliches Merkmal der M.: Auf der Rückseite der international genormten Zahlungskarte (DIN 9785, ISO 3554) ist neben einem Unterschriftsfeld ein besonderer Magnetstreifen aufgeklebt. Auf diesem Streifen können mit handelsüblichen Speziallesegeräten Informationen (z. B. die Kontonummer des Karteninhabers) gespeichert und rückgelesen werden. Wesentliche Einsatzbereiche von M.: Kontoauszugsdrucker, Geldausgabeautomaten, POS-Banking. Als Neuentwicklung sind zusätzlich zur Magnetstreifenkarte auch Chipkarten und Hybridkarten im Einsatz.
Zahlungskarte mit Verwendung von Magnetstreifen. Auf dem Magnetstreifen sind 3 Magnetspuren festgelegt, die sich in Datenkapazität und Funktion unterscheiden. Spur 1 (max. 79 alphanumerische Zeichen) und Spur 2 (max. 40 numerische Zeichen) sind reine Informationsspuren, die nicht veränderbar sind und damit nur gelesen werden können; dagegen erlaubt die 3. Spur (max. 107 numerische Zeichen) auch partielles Updating der Informationen, sodass hier bspw. Verfügungen im Rahmen eines Limits gespeichert werden können. Die Magnetstreifenkarte hat damit den Charakter eines reinen (passiven) Speichermediums, das - i. Ggs. z. Chipkarte - keine eigenständigen Rechenoperationen vornehmen kann. Neben geringer Speicherkapazität wirkt sich negativ aus, dass nur geringe Möglichkeiten der sicheren Benutzeridentifikation und der Überprüfung der Kartenidentität gegeben sind. Verfahren zur Prüfung der Authentizität der Karte sind das MM-Schlüsselverfahren und der DES-Algorithmus. Anders: Chipkarte.
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