Magnetstreifen
Datenträger, der auf ec-, Kredit- und verschiedenen Kundenkarten der Banken - aber auch von anderen Institutionen ausgegebenen »Plastikkarten« -, also diversen Zahlungskarten, angebracht ist und verschiedene Informationen - Bankbezeichnung, Kontonummer, evtl. Guthaben bzw. Kreditlinie usw. -eingespeichert enthält. Der Inhaber kann damit - evtl. zusammen mit anderen Legitimationsmerkmalen, z.B. einer PIN-Zahl - Automaten wie GAA, KAD, POS-Terminals u. dgl. bedienen. In dem betr. Gerät wird der Magnetstreifeninhalt dabei durch eine spezif. technische Leseeinrichtung erkannt und verarbeitet. Häufig anzutreffende technologische Ausgestaltung der Zahlungskarten, da hins. technischer Normen - insb. in Bezug auf Platzierung des Magnetstreifens auf der Karte und den Informationsgehalt - international Einigkeit erzielt wurde, womit die Anwendung standardisiert ist und eine internationale Kompatibilität auf der Basis der ISO-Norm 3554 gewährleistet wird. Der Magnetstreifen wird allerdings immer mehr durch Chips ersetzt.
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