Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
In der Gesundheitswirtschaft:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) war in der 15. Legislaturperiode bis zum Herbst 2005 eines der seinerzeit insgesamt 13 Bundesministerien. Es existierte in dieser Form seit Ende 2002, als das bis dahin existierende Bundesministerium für Gesundheit um die Zuständigkeit für die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung erweitert wurde. Außer für die Arbeitslosenversicherung war es damit seither für die übrigen vier Zweige der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Unfallversicherung) zuständig. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September 2005 und der nachfolgenden Regierungs-Neubildung wurde das BMGS aufgeteilt. Während die Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich sowie für die Pflegeversicherung dem Bundesministerium für Gesundheit verblieben, wurde die Zuständigkeit für die Renten- und Unfallversicherung dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeschlagen.
Ein Bundesministerium für Gesundheit wurde erst im Jahre 1961 eingerichtet. 1969 wurden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie und Jugend zum Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zusammengeschlossen. 1991 wurde dann das Bundesministerium für Gesundheit geschaffen, das im Zuge dieser Neuordnung vom Bundesarbeitsministerium auch die Zuständigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung übernahm.
Dem BMGS waren folgende obere Bundesbehörden zugeordnet, über die es auch die Dienst- und Fachaufsicht innehatte:
• Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
• Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
• Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
• Paul-Ehrlich-Institut (PEI, Bundesamt für Sera und Impfstoffe)
• Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin
Außerdem gehörte auch das Bundesversicherungsamt als selbstständige Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Das BVA führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung.
Dem BMGS waren weiterhin die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen zugeordnet.
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