Bundesministerium für Gesundheit
In der Gesundheitswirtschaft:
Eines der insgesamt 14 Bundesministerien der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Gesundheit ist nach den vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag am 18. September 2005 und der nachfolgenden Regierungsneubildung durch Teilung des bis dahin existierenden Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in ein Bundesministerium für Gesundheit und die Zuordnung des Sozialbereiches zum neu gebildeten Bundesministerium für Arbeit und Soziales entstanden.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung existierte in dieser Form erst seit Ende 2002, als das bis dahin existierende Bundesministerium für Gesundheit um die Zuständigkeit für die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung erweitert wurde. Außer für die Arbeitslosenversicherung war es damit für die übrigen vier Zweige der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Unfallversicherung) zuständig.
Erstmals eingerichtet wurde das Bundesministerium für Gesundheit im Jahre 1961. Acht Jahre später (1969) wurden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie und Jugend zum neuen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zusammengeschlossen. 1991 wurde dann das Bundesministerium für Gesundheit geschaffen, das im Zuge dieser Neuordnung vom Bundesarbeitsministerium erstmals die Zuständigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung übernahm.
Im heutigen Zuschnitt besitzt das BMG die Zuständigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung sowie für Gesundheitsvorsorge und Prävention. Darüber hinaus ist es unter anderem für die Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, die Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zuständig. Im Rahmen der Krankheitsbekämpfung gehört die Prävention der Drogen- und Suchtgefahren zum Verantwortungsbereich des Ministeriums. In den Aufgabenbereich des Ministeriums gehören auch die Berufsgesetze für die Ausbildungen in den Heilberufen. Dem BMG zugeordnet sind die Drogenbeauftragte und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist seit der Neuordnung der Bundesministerien Ende 2005 zuständig für die Themen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, für Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie für die Renten- und Unfallversicherung, für das Sozialgesetzbuch, Prävention und Rehabilitation, Versorgungsmedizin sowie für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Quelle: BMAS).
In der Gesundheitswirtschaft: Federal Ministry of Health
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zuständig für die Politikbereiche Gesundheit, Prävention, Drogen und Sucht sowie Pflege. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist das BMG u.a. für deren Weiterentwicklung, insbesondere in den Feldern Gesundheitsversorgung und -vorsorge, Arzneimittel und Verbraucherschutz, zuständig. Hierbei wird es durch nachgeordnete Bundesbehörden unterstützt:das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,das Bundesinstitut Risikobewertung,das Robert-Koch-Institut (Infektionskrankheiten),die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,das Paul-Ehrlich-Institut (Risikoabwehr bei Arzneimitteln, Zulassung von Impfstoffen) unddas Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information.
Links zu den einzelnen Institutionen:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de)
Bundesinstitut für Risikobewertung (www.bfr.bund.de)
Robert-Koch-Institut (www.rki.de)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de)
Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de)
Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (www.dimdi.de)
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