Internalratingsbased-Ansatz zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken
Gegenüber dem Standardansatz nach Basel II verfeinerte Methode der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken. Auf bankinternen Ratings basierender Ansatz, den Basel II als fortgeschrittenen Ansatz zur Eigenkapitalunterlegung von risikobehafteten Krediten bei den Banken vorsieht. Banken haben die Wahl zwischen dem Basisansatz, bei dem sie ledigl. die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) ihrer Kreditnehmer selbst schätzen dürfen, und dem fortgeschrittenen Ansatz, bei dem auch eine Schätzung der übrigen Inputparameter (EAD, PD, LGD) weitgehend durch die Bank erfolgt. Grunds, erhalten Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten methodisch ähnl. Behandlung. Die Schuldner werden anhand des internen Ratingsystems der Kredit gebenden Bank bestimmten Bonitätsklassen zugeordnet. Die Berechnung der Risikogewichte erfolgt unter Zugrundelegung einer aufsichtlich vorgegebenen stetigen Funktion. Im Vergleich zu den starren, banken-aufsichtlich vorgegebenen Risikogewichten des Standardansatzes werden die Risikogewichte im internen Ratingansatz unter Zugrundelegung einer aufsichtlich vorgegebenen stetigen Risikogewichtsfunktion forderungsspezifisch ermittelt. Mit Zulassung interner Ratings zut Berechnung des bankenaufsichtlichen Eigenkapitals wird auf bewährten Kreditrisikosteuerungstechniken aufgebaut und der mit der bankenaufsichtlichen Anerkennung von Marktrisikomodellen begonnene Weg der verstärkten Heranziehung von bankeigenen Steuerungs- und Risikomessmethoden zur Berechnung des bankenaufsichtlichen Eigenkapitals fortgesetzt. Gleichzeitig soll damit der Weg für die bankenaufsichtliche Anerkennung von Kreditrisikomodellen geebnet werden, die eine Weiterentwicklung der internen Ratingmethoden darstellen. Der IRB-Ansatz gliedert sich in: 1. relevante Risikokomponenten; 2. Berechnung der risikogewichteten Aktiva; 3. Mindestanforderungen, die Banken erfüllen müssen, wenn sie sich für den IRB-Ansatz qualifizieren wollen. Die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt in 6 Forderungsklassen: Unternehmen, Banken, Staaten, Privatkunden, Projektfinanzierungen, Anteile an Unternehmen. Für Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten ist methodisch eine ähnl. Behandlung vorgesehen. Das Kreditrisiko aus Privatkundenportfolios kann innerhalb des IRB-Ansatzes vereinfacht betechnet werden. Dies soll insbes. kleineren Banken den Einstieg in interne Ratings für die bankenaufsichtliche Eigenkapitalberechnung erleichtern. Angesichts der breiten Risikostreuung in solchen Portfolios ist geringere Eigenkapitalanforderung als bei den übrigen Kreditportfolios vorgesehen. Hiervon profitieren auch kleinere Unternehmen und Freiberufler, da Kredite an diese evtl. dem Privatkundenportfolio zugeordnet werden können. Um einer möglichst grossen Zahl von Banken Zugang zum IRB-Ansatz zu eröffnen, sieht Basel II 2 alternative Ansätze vor, den einfacheren IRB-Basisansatz (Foundationapproach) und den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advancedapproach), der auf einer breiteren Nutzung bankinterner Schätzungen von Risikokomponenten basiert. Der Baseler Ausschuss erwartete, dass dieser weiter entwickelte Ansatz von nur wenigen Banken weltweit sofort bei Inkrafttreten der neuen Regeln angewendet werden könnte. Die im IRB-Ansatz enthaltenen Risikokomponenten von Krediten an Unternehmen, Banken und Staaten basieren auf der gängigen Praxis für Kreditrisikomessung und -management. Zunächst witd die Bonität eines Kreditnehmers durch Zuweisung zu einer bankinternen Ratingklasse eingeschätzt. Im nächsten Schritt erfolgt die Schätzung einer Ausfallwahrscheinlichkeit (Ptobability of Default, PD) für den Zeithorizont von einem Jahr für jede interne Ratingklasse. Fällt der Kreditnehmer aus, so ist der mögliche Verlust von weiteren Risikoparametern abhängig. Reichen die Erlöse aus geleisteten Zahlungen des Kreditnehmers und Verwertung der Sicherheiten und Garantien nicht aus, um den Kredit abzudecken, bedeutet dies einen tatsächlichen Verlust, dessen Erwartungswert als erwartetet Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls (Loss Given Default, LGD) bez. wird. Diese Grösse wird üblicherw. als %-Satz der erwarteten ausstehenden Forderung gegenüber dem Kreditnehmer zum Ausfallzeitpunkt (Exposure at Default, EAD) ausgedrückt. Zudem spielt die Restlaufzeit eines Kredits (Effec-tivematurity) als Risikokomponente im IRB-Ansatz eine Rolle. Für die Schätzung der Risikokomponenten, insb. der Ausfallwahrscheinlichkeit, und damit die Höhe des bankenaufsichtlich geforderten Eigenkapitals hat die Ausfalldefinition zentrale Bedeutung. In der Praxis werden hierfür unterschiedliche Kreditereignisse herangezogen. Um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene zu schaffen, hat der Baseler Ausschuss eine Referenzausfalldefinition entwickelt. Für Kredite an Privatkunden gilt eine analoge Definition, allerdings mit der Modifikation, dass der Begriff Umschuldung hier insb. jegliche Prolongation eines Kredits (bspw. die Verlängerung der Kreditlaufzeit, um monatliche Tilgungsraten zu vermindern) umfasst. Um breite Anwendung des internen Ratings und den Einstieg der Banken in komplexere Messmethoden zu ermöglichen, ist im LRB-Basisansatz vorgesehen, dass die Banken von den quantitativen Risikokomponenten ledigl. die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Ratingklassen in den einzelnen Risikoaktivaklassen schätzen. Die übrigen Risikokomponenten werden bankenaufsichtlich vorgegeben. Sicherheiten, Garantien, Kreditderivate und Nettingvereinbarungen werden im Ergebnis ähnl. wie im Standatdansatz berücksichtigt. Die Risikogewichtsfunktion für Privatkundenkredite unterstellt höhere Granularität und Diversifizierung für Privatkundenais für Unternehmensportfolios. Der fortgeschrittene IRB-Ansatz bietet Banken die Möglichkeit, für alle genannten Risikokomponenten ausser der Restlaufzeit bankintern geschätzte Parameter zu verwenden. Zudem ist der Kreis möglicher Sicherheiten nicht eingeschränkt, und der erwartete Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls kann auf Grund der historisch eingetretenen Verlustquoten bei der Bank entspr. berücksichtigt wetden. Zusätzl. zur Eigenkapitalanforderung auf Basis der Einzelkredite wird in Abhängigkeit von der Granularität des Kreditportfolios eine Anpassung der Eigenkapitalanforderung vorgenommen. Konzentration auf einzelne Kteditnehmer oder Gruppen eng verbundener Kreditnehmer (Klumpenrisiken) wird als bedeutender Risikofaktor betrachtet und erhöht damit die Gesamteigenkapitalanforderung. Hohe Granularität wirkt dagegen Kapital entlastend. Banken, die beabsichtigen, den IRB-Ansatz für die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalberechnung zu nutzen, müssen zunächst allgemeine Mindestanforderungen für die Zulassung der bankintet-nen Ratingverfahren erfüllen. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Ratingsystem, -prozess und geschätzte Risikokomponenten einer Bank adäquat sind. Unter den Mindestanforderungen sind insb. Anforderungen an die Anwendung interner Ratingverfahren und die interne Validierung hervorzuheben. Beide Kriterien sollen gewährleisten, dass die für die Eigenkapitalberechnung verwendeten Ratingsysteme nicht nur für Aufsichtszwecke, sondern tatsächlich zur bankinternen Risikosteuerung eingesetzt werden. Die den einzelnen Kreditnehmern zugewiesenen Ratingklassen und die daraus gewonnenen quantitativen Informationen müssen integraler Bestand- teil von Risikomessung und -management sein sowie in der Preisgestaltung der Kredite und bei der Risikovorsorge berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen interne Ratings in die interne Bewertung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung eingehen. Dies erfordert nicht notwendigerw. den Einsatz eines Kreditrisikomodells. Allerdings wird von den Banken verlangt, dass zu-sätzl. für die Beurteilung der Kapitaladäquanz fundierte Stresstests zur Einschätzung möglicher Krisenszenarien durchgeführt werden. Banken haben zudem die Möglichkeit, den IRB-Ansatz nach Basel II zunächst ledigl. auf einen Teil der Risikoaktiva anzuwenden (Partialuse). Diese partielle Nutzung darf nur zeitlich beschränkt erfolgen. Innerhalb angemessen kurzer Zeit muss die Bank für alle Risikoaktiva und Geschäftsbereiche auf den IRB-Ansatz übergehen, was aus Gründen der Risikosteuerung und um zu vermeiden, dass Institute die jeweils kapitalgünstigste Alternative anwenden, notwendig ist. Hierzu sind mit der BaFin ein schlüssiges Konzept und ein Zeitplan abzustimmen, die die vollständige Nutzung des IRB-An-satzes beinhalten. Ausgenommen hiervon sind Risikoaktiva in Geschäftsbereichen, die auf Grund ihrer Grösse und ihres Risikoprofils relativ unbedeutend sind. Benchmark-Risikogewichte beim Internalratingsbased-Ap-proach zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung.
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