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In-House BankingZusätzliche übernahme von Finanzintermediärfunktionen durch das Finanzmanagement von Unternehmen unter vollständiger oder teilweiser Umgehung der traditionellen Bank . Ziel ist meist die Unternehmenswertsteigerung bzw. die Nutzung der Wertschöpfung bei Finanzgeschäften, die bisher bei Banken entstanden ist. Voraussetzung für die übernahme von Bankgeschäften im eigenen Unternehmen ist eine ausreichende Unternehmensgröße, technisches und personelles Know-how, sowie ein gutes Standing auf dem Finanzmarkt (erste Adressen, wie z.B. „DaimlerChrysler, Siemens“ oder „Bosch“). Die Tendenz zur Verbriefung von Finanztiteln und die Verschiebung der Finanzierungsmotive (Handel statt Spekulation) sowie das fehlende Angebot traditioneller Banken für spezielle Produkte ihrer Kunden (Flexibilisierung, Spezialisierung) führt in den letzten Jahren zu immer mehr Gründungen von In-house-Banken. Fast jedes Automobilunternehmen und jedes Großunternehmen im Handel hat inzwischen seine eigene Bank, welche die Finanzmarktgeschäfte im Konzern und an den Finanzmärkten betreibt. Hauptleistungen einer In-house-Bank sind, neben dem Cash Management und Clearing von Zahlungen im Konzern ( Matching ), die direkte Geldanlage am Geldmarkt , der direkte Handel am Devisenmarkt im Rahmen eines unternehmenseigenen Währungsmanagements sowie das so genannte Credit Management (Kreditlinien für Tochtergesellschaften, übernahme des Risiko-Managements und Portfolio-Managements). In-house-Banken können darüber hinaus selbst Emissionen von Aktien und Anteilsscheinen betreiben und das Going Public, d.h. den Börsengang, von Töchtern begleiten und somit hohe Emissionskosten von Banken umgehen. Neben den Vorzügen basierend auf einer Integration wertschöpfender Leistungen in das Unternehmen (Insourcing) sind auch die erheblichen Risiken des Bankgeschäfts, die in das Unternehmen geholt werden, zu beachten. Die Krisen der Unternehmen „Metallgesellschaft, IAG, Balsam-Procedo“ und andere sind hier nur wenige Beispiele für gescheiterte In-house-Geschäfte der letzten Jahre ( Disintermediation ). Erbringen von Bankleistungen für den Eigenbedarf durch Nichtbanken (Non-banks), insbesondere im Finanzmanagement multinationaler Konzerne. Da keine Bankgeschäfte zur Fremdbedarfsdeckung ausgeführt werden, unterliegt das ausführende Unternehmen nicht dem Kreditwesengesetz. I.-H. B. kann umfassen: Cash Management-Systeme einschließlich Devisenmanagement (Kassageschäfte, Termingeschäfte, Swapgeschäfte und Optionsgeschäfte), Portfolio-Management einschließlich des Managements von Finanzanlagen sowie Management von Transaktionen am Kapitalmarkt und Geldmarkt, wobei v. a. die Entwicklung neuer Finanzierungsformen (Finanzinnovationen), wie z. B. Euronote-Fazilitäten und Floating Rate Notes, die Bedeutung des I.-H. B. verstärkt haben. In-House Banking H. B. wird häufig über den Eigenbedarf hinaus zur Erzielung zusätzlicher Erträge betrieben. Bei institutioneller Verselbständigung entstehen Corporate Banks (Corporate Banking). |
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Weitere Begriffe : Grundlohnsumme | Backuplinie | Jahresabschlusspublizität, Genossenschaftsbanken | ||||||||||||||||||||||||||||
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