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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Devisenmarkt

(engl. foreign exchange market) Der Devisenmarkt ist der Ort des Zustandekommens von Geschäften mit Devisen (mit unterschiedlichen Währungen). Durch Angebot und Nachfrage bildet sich auf diesem Markt der Devisenkurs bzw. Wechselkurs als Wertverhältnis zweier Währungen. Teilnehmer am Devisenmarkt sind in erster Linie Banken (Geschäftsbanken), Zentralnotenbanken und multinationale Unternehmen mit erstklassigem Ansehen (standing). Der größte Teil der Devisengeschäfte (siehe auch Kassageschäft, Termingeschäft, Swap) erfolgt nicht an den Devisenbörsen als offizielle Devisenmärkte, sondern im Telefonverkehr unter Banken. tatsächlicher oder gedachter Ort des Zustandekommens der durch Devisenhändler von Banken oder durch Nichtbanken bzw. ihren Disponenten betriebenen Geschäfte mit Devisen. Auf dem Devisenmarkt und insbes. an Devisenbörsen bildet sich der Devisenkurs bzw. Wechselkurs. Nach dem Zeitpunkt der Abwicklung des Devisengeschäfts wird zwischen Devisenkassamarkt und Devisenterminmarkt unterschieden: Sind die gehandelten Beträge unverzüglich (in der Praxis innerhalb von 2 Tagen nach Abschluß) anzuschaffen, dann liegt ein Devisenkassageschäft vor. Der Kurs, zu dem das Kassageschäft durchgeführt wird, ist der Devisenkassakurs. Wird die Anschaffung der Beträge erst zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart (z.B. 1 Monat nach Abschlug), so handelt es sich um ein Devisentermingeschäft. Der zur Zeit des Abschlusses bestimmte und bei Abwicklung des Geschäfts verrechnete Kurs ist der Terminkurs. Der Kurs für die Termindevise (z.B. Monatsdollar, Dreimonatsdollar) weicht meist nach Maßgabe von Kursänderungserwartungen und Risikoerwägungen vom Kassakurs ab und wird durch Aufschläge (Report) oder Abschläge (Deport) zum Kassakurs ausgedrückt. Report und Deport werden als Swapsatz bezeichnet und umgerechnet auf Jahresbasis in Prozenten des Kassakurses ausgedrückt. Der für ein Termingeschäft festgelegte Kurs (Kassakurs plus Report bzw. minus Deport) heißt Outright-Terminkurs oder Solo-Tenninkurs. Aufgrund der großen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung der Wechselkurse sind die zuständigen Währungsbehörden (meist die - Zentralbanken) aufgrund ihrer Befugnis, Devisengeschäfte abzuschließen und die offiziellen Währungsreserven zu halten und zu verwalten, maßgeblich am Devisenmarkt vertreten. Ihre Operationen stehen überwiegend unter währungspolitischen Zielsetzungen, wobei je nach - Wechselkurssystem der Wechselkurs innerhalb bestimmter Interventionspunkte gehalten oder eine Kursregulierung ohne verbindliche Regeln nach volkswirtschaftlichen Erfordernissen vorgenommen wird. Die Wahl des Wechselkurssystems selbst haben sich in aller Regel die Regierungen vorbehalten. In der Europäischen Währungsunion liegt nach Art. 109 EGV die Kompetenz zur Festlegung des Wechselkurssystems und zur Formulierung allgemeiner Orientierungslinien für die Wechselkurspolitik beim Rat der Europäischen Union. Dagegen hat die - Europäische Zentralbank nach Art. 105 EGV das uneingeschränkte Recht zum Halten und Verwalten der Währungsreserven und zur Durchführung der Wechselkurspolitik. Literatur: Lipfert, H. (1992). Rose, K., Sauernheimer, K. (1999). Fischer-Erlach, P. (1991) Markt, auf dem mit verschiedenen ausländischen Währungen bzw. auf ausländische Währung lautende Finanztitel (aus der Inlandssicht Devisen) gehandelt wird. Käufer und Verkäufer sind fast ausschließlich Geschäftsbanken, Zentralbanken und große (Nichtbanken-)Unternehmen. Gehandelt werden Guthaben in frei konvertiblen Währungen. Dabei gibt es Devisen-Kassageschäfte, -Termingeschäfte, -Swapgeschäfte.



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