Interventionspunkte
sind die Preisschwellen für Devisen, bei deren Erreichen die Währungsbehörden (Zentralbank) Devisen an oder verkaufen, um den Kurs innerhalb der vorgesehenen Bandbreite zu halten. Diese ergibt sich durch die Festlegung des unteren und des oberen Interventionspunktes (zulässiger Tiefst- und Höchstpreis). Erreicht der Kurs für eine Währung einen Interventionspunkt, so erfolgt die regulierende Intervention; beim EWS bereits bei Annäherung an einen Interventionspunkt.
Tiefst- und Höchstkurse im Devisenhandel, die von der Währungsbehörde eines Landes zu beachten sind. Die Einhaltung von Bandbreiten wird durch die Währungsbehörden mit kursregulierenden Mitteln - also durch An- und Verkauf von Devisen - überwacht.
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