Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Interventionspunkte

sind die Preisschwellen für Devisen, bei deren Erreichen die Währungsbehörden (Zentralbank) Devisen an oder verkaufen, um den Kurs innerhalb der vorgesehenen Bandbreite zu halten. Diese ergibt sich durch die Festlegung des unteren und des oberen Interventionspunktes (zulässiger Tiefst- und Höchstpreis). Erreicht der Kurs für eine Währung einen Interventionspunkt, so erfolgt die regulierende Intervention; beim EWS bereits bei Annäherung an einen Interventionspunkt. Tiefst- und Höchstkurse im Devisenhandel, die von der Währungsbehörde eines Landes zu beachten sind. Die Einhaltung von Bandbreiten wird durch die Währungsbehörden mit kursregulierenden Mitteln - also durch An- und Verkauf von Devisen - überwacht.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Interventionen, unilaterale
 
Interventionsstaat
 
Weitere Begriffe : Begründung von Unternehmensbeziehungen im Ausland | Bankenpolitik von Unternehmen, Kosten- und Ertragsgesichtspunkte | Bevölkerungslehre
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.