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Swap

Zu den derivaten Finanzgeschäften (Derivate) zählen die Swap Geschäfte, die vom Volumen her längst eine Führungsrolle innerhalb der Derivate Märkte (Option, Termingeschäft) eingenommen haben. Ein Swap Geschäft zu Deutsch: Tauschgeschäft kann sich wiederum auf vielerlei Basisobjekte beziehen. Eine sehr einfache Form des Swapgeschäftes ist der Zinsswap (engl. interest rate swap). Die Swappartner tauschen hier lediglich die jeweiligen Zinszahlungen (Zinsen). Beispiel: Angenommen, Swappartner A hat einen Kredit über 100 Mio. € aufgenommen, dessen Laufzeit 10 Jahre beträgt und der zu 6 % zu verzinsen ist. Swappartner B verfüge stattdessen über einen Kredit desselben Umfangs und mit gleicher Laufzeit. Einziger Unterschied: Der Kredit ist variabel verzinslich, d. h., der Zinssatz wird regelmäßig an die Marktentwicklung angepasst. In diesem Fall erfolge die Anpassung halbjährlich. Als Referenzzinssatz diene der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) für einjährige Ausleihungen. Der zu zahlende Zins betrage Euribor (1 Jahr) + 1/2 %. Momentan zahle B einen Zins in Höhe von 6,25 %. B befürchtet nun steigende Zinsen, wodurch er mit höheren Zinsbelastungen rechnen müsste. A rechnet genau mit der umgekehrten Entwicklung, nämlich mit fallenden Zinsen. Deshalb stört ihn der Festzins, den er auf seinen Kredit zahlen muss. A und B vereinbaren nun, dass jeder während der Laufzeit des Swaps die Zinsen des anderen zahlt. Am Ende der Laufzeit wird der alte Zustand wiederhergestellt (wenn die Laufzeit des Swaps mit der Kreditlaufzeit übereinstimmt, entfällt die Rückkehr zum ursprünglichen Zinszahlungsmodus). Eine andere, sehr gebräuchliche Swapart ist der Währungsswap (engl. currency swap). Durch dieses Instrument kann man insbesondere sehr langfristige Wechselkursrisiken (Wechselkurs) ausschalten, was am Options und Terminmarkt i. d. R., wegen der stark kurzfristigen Orientierung der dortigen Geschäfte, kaum möglich ist. Bei einem Währungsswap werden zu Beginn der Swaplaufzeit zwei Währungen gegeneinander getauscht und am Ende der Swaplaufzeit zurückgetauscht. Beispiel: Angenommen, der deutsche Investor D will in den USA investieren, z. B. in eine Unternehmensbeteiligung (Direktinvestition, Portfolioinvestition, Beteiligung). Die geplante Investition belaufe sich auf 1 Mrd. €. Umgekehrt will sich der amerikanische Investor U an einem Unternehmen in Deutschland beteiligen, und zwar im Volumen von 1 Mrd. US Dollar. D braucht US Dollar, U braucht Euro, um sein Vorhaben zu realisieren. Beide wollen nach 20 Jahren ihre Investition beenden und den investierten Betrag, möglichst ohne Währungsrisiko (Risiko), in die Heimatwährung zurücktauschen. Der Einfachheit halber sei angenommen, der Wechselkurs sei 1 US $ = 1 €. D und U arrangieren folgenden Swap: D gibt zu Beginn der Swaplaufzeit 1 Mrd. € an U im Austausch gegen 1 Mrd. US $. In den darauf folgenden zwanzig Jahren bleibt der jeweilige Betrag als Auslandsinvestition gebunden. Nach Ablauf der zwanzig Jahre wird desinvestiert. D tauscht jetzt 1 Mrd. US $ aus dem Verkauf seiner USA Beteiligung gegen 1 Mrd. € aus dem Verkauf der Unternehmensbeteiligung des U. (Etwaige Investitionsüberschüsse werden entweder zum Tageskurs umgetauscht oder aber im jeweiligen Ausland belassen.) Auf diese Weise haben beide Investoren jegliches Währungsrisiko während der Investitionsdauer von zwanzig Jahren ausgeschlossen. Allerdings können sie dann auch nicht von einer möglicherweise günstigen Wechselkursentwicklung profitieren. Neben diesen einfachen Swaps (Plain Vanilla Swaps) gibt es eine kaum mehr überschaubare Zahl höher entwickelter Swaps, sog. kombinierte Swaps. Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt. Ein weit verbreiteter und zugleich noch sehr einfacher kombinierter Swap ist der kombinierte Zins und Währungsswap (engl. cross currency interest rate swap). Beispiel: Der Partner A tauscht seinen Euro Kredit, der fest verzinslich ist, gegen einen entsprechenden Dollar Kredit, der variabel verzinslich ist. Während der Swaplaufzeit verfügt A also über einen variabel verzinslichen Dollar Kredit, während B über einen festverzinslichen Euro Kredit verfügt. A übernimmt also nicht nur die Währung, sondern auch den Zinszahlungsmodus des B, und umgekehrt. Am Ende der Swaplaufzeit werden die Währungsbeträge zum selben Kurs zurückgetauscht, und jeder übernimmt wieder die vor dem Swap geltende Zinszahlungsregelung. Der kombinierte Zins Währungsswap erlaubt es also, gleichzeitig auf längere Zeit Wechselkursrisiken auszuschalten und auf eine bestimmte Zinsentwicklung zu spekulieren. Häufig werden als Argument für Swapgeschäfte nicht nur unterschiedliche Erwartungen der Swappartner, sondern auch spezifische Marktvorteile der Swappartner ins Feld geführt. Worum es geht, kann man wiederum sehr einfach am Zins Währungsswap zeigen. Beispiel: D will in den USA investieren, wobei die Investition kreditfinanziert werden soll. Der Zinssatz soll variabel sein. Nun wäre es nahe liegend, wenn D in den USA um einen entsprechenden Kredit (z. B. bei einer + Bank) nachsuchen würde. Da D aber auf dem amerikanischen Kreditmarkt ganz oder nahezu unbekannt ist, wird er wohl kaum besonders günstige p Konditionen aushandeln können. Hingegen ist D auf seinem heimischen Markt ein geschätzter Kreditkunde, bei dem potenzielle Kreditgeber Schlange stehen. D kann also in Deutschland zu sehr günstigen Konditionen Kredit aufnehmen. Umgekehrt mögen die Dinge liegen im Falle des amerikanischen Investors U, der in den USA über ein hervorragendes Markt tanding verfügt und dort günstig Kredite, insbesondere variabel verzinsliche, erhalten kann. In Deutschland, wo U investieren will, ist U hingegen weitgehend unbekannt, weshalb er mit schlechten Finanzierungskonditionen rechnen muss. Somit hat jeder Kreditnehmer auf seinem heimischen Markt die größten Finanzierungsvorteile. Nun liegt es nahe, dies auszunutzen. Da aber D nur in den Genuss der Vorteile kommt, wenn er sich des U bedient, und umgekehrt, ist hier die ideale interessengestützte Grundlage für ein Tauschgeschäft gegeben. Jeder Partner schickt den anderen vor, um die Konditionen auszuhandeln. Erst hinterher wird der jeweils gute «Fang» nicht nur getauscht, sondern u. U. auch noch geteilt in der Weise, dass man die insgesamt herausgeholten Margenvorteile je nach Verhandlungsstärke der Partner aufteilt. Den größeren Happen wird sich ein Swappartner insbesondere dann abschneiden wollen, wenn er, aufgrund seiner überragenden Marktstellung, auf beiden Märkten einen absoluten Konditionenvorteil hat, wobei der absolute Vorteil auf dem heimischen Markt vermutlich überwiegt. Hier kommt das bereits seit D. Ricardo aus der Außenhandelstheorie bekannte Theorem der komparativen Kostenvorteile zum Tragen, wonach der Tausch zwischen zwei Partnern auch dann vorteilhaft ist (für beide), wenn einer der Partner auf beiden Märkten «überlegen» ist. Erwähnt sei noch, dass bei der Vermittlung von Swapgeschäften i. d. R. Finanzintermediäre, insbesondere Banken, behilflich sind, die natürlich auch noch einen angemessenen Anteil an dem swapbedingten Margenvorteil für sich beanspruchen. Die Ausnutzung von Marktvorteilen ist für den, der die Marktvorteile vom Markt eingeräumt bekommt, aus marktwirtschaftlicher Sicht ganz in Ordnung. Wenn jedoch jemand Vorteile nutzt, die ihm selbst der Markt nicht gewährt hätte und die er sich nur durch Vorschieben eines anderen «erschleichen» konnte, läuft dies im Grunde auf eine Missachtung und Unterhöhlung des marktwirtschaftlichen Anreizsystems hinaus. Swapgeschäfte können auch in anderer Hinsicht zu einer Irreführung von Geschäftspartnern führen, die außerhalb des Swapgeschäfts stehen. Da es sich bei Swapgeschäften um sog. bilanzunwirksame Geschäfte (engl. off balance heet transactions) handelt, tauchen sie in der Bilanz entweder gar nicht auf oder sind (bei Banken) in den Anhang verbannt oder «unter dem Strich» pauschal vermerkt. Die Folge ist, dass selbst ein aufmerksamer Bilanzleser ein falsches oder doch zumindest schiefes Bild von der Lage des Unternehmens, speziell von dessen Finanzrisiken, erhält. Beispiel: Steht ein großvolumiger Festzinskredit zu Buche und leidet die Wirtschaft unter einer erdrückenden Zinssteigerungstendenz, so vermittelt die Bilanz den Eindruck, das betreffende Unternehmen sei diesbezüglich «fein heraus», da es sich ja noch rechtzeitig auf längere Zeit einen vergleichsweise günstigen Festzinskredit gesichert hat. Hieraus mag man z. B. auch erhebliche Vorteile gegenüber der (angeblich schlechter finanzierten) Konkurrenz ablesen. Wurde jedoch der Festzinskredit vor einiger Zeit bereits in einen variablen Kredit gleichen Volumens geswapt, ist der gewonnene Eindruck völlig falsch. Übrigens: Selbst der Kreditgeber weiß i. d. R. nichts von dem Swapgeschäft, obwohl er dies, im Interesse einer korrekten Bonitätsbeurteilung (Ratings) seines Kreditnehmers, eigentlich wissen müsste. Er erhält ja unverändert und ohne Störung seine Zinszahlungen, ohne zu wissen, dass der eigentliche Zinszahler ein unbekannter Dritter ist. Sein Schuldner fungiert dann nur als «Durchreichungsstelle» für die fälligen Zinsen. Schlimmer noch: Er muss stattdessen Zinslasten tragen, die mit dem originären Kreditgeschäft nichts zu tun haben. Abschließend sei nochmals auf den zusammengesetzten Charakter von Derivaten hingewiesen. Ein Swap ist gewissermaßen eine Abfolge von Termingeschäften. Beim Zinsswap wird dies ganz deutlich: Getauscht werden Zinszahlungsverbindlichkeiten, die zu bestimmten Terminen fällig werden. Beim Zins und Währungsswap kommt noch ein Kassageschäft hinzu (der sofortige Tausch von Währungsbeträgen). Die während und am Ende der Swaplaufzeit fälligen Zinszahlungen und Rücktauschaktionen sind wiederum klar definierte Termingeschäfte. Darüber hinaus sind Swaps natürlich insoweit echte Derivate, als sie von zugrunde liegenden («underlying») Kreditgeschäften, Währungspositionen etc. «abgeleitet» sind. Dasselbe gilt für (fixe) Termingeschäfte. Sie beziehen sich grundsätzlich auf ein Underlying ( Aktie, Anleihe [ p Schuldverschreibungl, Rohstoff usw.) und stellen außerdem Kombinationen aus einer Kassa und Terminkomponente dar (Abschluss «heute», Erfüllung «morgen»). Bei Optionen wird der Building Block spekt noch deutlicher. Eine Kaufoption ist z. B. gedanklich aus Kassakauf des Underlying, einer Absicherung durch einen Put und Finanzierung durch Kreditaufnahme darstellbar («duplizierbar»). In beiden Fällen sind nämlich die Pay off Charakteristiken identisch: Steigt der Preis des Underlyings, z. B. der Aktienkurs, dann profitiert der Call Käufer. Genauso (absolut gesehen) profitiert aber derjenige, der die Aktien am Kassamarkt gekauft hat und jetzt in seinem Depot hält. Fällt der Aktienkurs dagegen, ficht das den Call Käufer nicht an, denn er muss die Aktie ja nicht kaufen, wenn sie unter dem Basispreis notiert. Der Aktienkäufer leidet indes auch keinen Schaden, denn gegen fallende Kurse ist er ja durch den erworbenen Put abgesichert. Und schließlich: Keiner von beiden benutzt im Grunde sein eigenes Geld für die Spekulation auf steigende Kurse: Der Call Käufer lässt sich vom Stillhalter den Aktienkauf vorfinanzieren, wofür er den Optionspreis (streng genommen nur den Zeitwertanteil) zu entrichten hat. Der Aktienkäufer kauft mit Geld, das er zuvor im Kreditwege beschafft hat. Die Kaufoption entpuppt sich somit nur als elegante Alternative zum kreditfinanzierten, kursverlustgesicherten Kauf von Aktien (oder anderen Underlyings).



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