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Euribor

Euribor (European Interbank Offered Rate) ist die Abkürzung für den seit 1. Januar 1999 wichtigsten Referenzzinssatz für kurzfristige Geldanlagen unter Geschäftsbanken. Der Euribor löste die bis zur Umsetzung der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion verwendeten Referenzzinssätze für Geldanlagen in den jeweiligen nationalen Währungen ab.

Mit der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung Euro wurden die zuvor verwendeten Referenzzinssätze für kurzfristige Geldanlagen, wie etwa der FIBOR ("Frankfurt Interbank Offered Rate”), der PIBOR ("Paris Interbank Offered Rate”) und der MIBOR ("Madrid Interbank Offered Rate”) abgelöst. Nachdem die Geldmarktgeschäfte in den alten nationalen Währungen eingestellt werden, erübrigte sich auch die Berechnung der korrespondierenden Referenzzinssätze.

Wie schon der FIBOR ist auch der Euribor ein wichtiger Referenzzinssatz für Geldmarktgeschäfte und dient als Basis für revolvierende (regelmäßig erneuerte) Darlehen an private Unternehmen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Euribor ist zudem für die Kursermittlung verschiedener Derivate – wie beispielsweise Zinsoptionen – von Bedeutung.

Die Rahmenbedingungen für die Ermittlung des Euribor wurden durch die European Banking Federation in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und der Financial Markets Association entwickelt. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass der Euribor, möglichst repräsentativ die Angebots- und Nachfragesituation im Markt für kurzfristige Geldanlagen widerspiegelt.

Zur Ermittlung des Euribor melden bis zu 58 Banken, die am Geldmarkt in Euro handeln, darunter auch deutsche Kreditinstitute Geld- und Briefsätze für Anlagen mit einer Laufzeit von einem bis zwölf Monaten an einen zentralen Informationsdienstleister. Auf Grundlage der gemeldeten Sätze errechnet dieses Dienstleistungsunternehmen einmal täglich einen Durchschnittszins. Der Durchschnittszins kann von allen an den Dienstleister angeschlossenen Marktteilnehmern (auch Nichtbanken) abgefragt werden. Die Meldung der Geld- und Briefsätze sowie die Abfrage des Euribor erfolgen ausschließlich per Datennetz.

Wie auch schon beim FIBOR ist zu beachten, dass es sich beim EURIBOR lediglich um einen Referenzzinssatz handelt, an dessen Höhe sich die Marktteilnehmer orientieren können. Ob sich die einzelne Bank zu diesem Satz tatsächlich bei einer anderen Bank bzw. einem Bankenkonsortium refinanzieren (also für die Kreditvergabe benötigtes Geld beschaffen) kann, hängt entscheidend von der Bonität des Instituts ab. Es gibt Banken, die eine so einwandfreie Bonität besitzen, dass sie sich unterhalb des jeweiligen Referenzzinssatzes refinanzieren können. Andererseits gibt es Banken, beispielweise aus Regionen mit Finanzkrisen, die sich nicht zum Referenzzinssatz refinanzieren können, weil das Risiko zu hoch ist.

Neben dem Euribor wird weiterhin der LIBOR (London Interbank Offered Rate) berechnet, da Großbritannien nicht an der europäischen Währungsunion teilnimmt hat.

Der Euribor (Abkürzung für European Interbank Offered Rate) ist ein im Bereich der Europäischen Währungsunion geltender Geldmarktsatz für eine Woche sowie für Ein- bis Zwölfmonatsgelder. Er gilt als Referenzzinssatz bei vielen variabel verzinslichen Anleihen (Floatern). Der Euribor ist einerseits Verhandlungsbasis für kurzfristige Kredite und außerdem eine wichtige Information für die Anlage von so genannten Festgeldern, um mit der Bank über die Höhe des Festgeldzinses verhandeln zu können. Im Wirtschaftsteil der Tageszeitungen wird der Euribor täglich veröffentlicht. (= Euro Interbank Offered Rate) seit 1.1.1999 maßgeblicher Referenzzinssatz, der FIBOR ablöste. Datengrundlage bilden die börsentäglichen Meldungen von bis zu 57 (darunter 12 deutschen) Banken. Erfaßt werden gemäss Euro-Zins-Methode (aktuell/360) quotierte Briefsätze für Ein-bis Zwölfmonatsgeld auf dem Geldmarkt. Als Referenzzinsatz hat EURIBOR wie der deutsche Vorläufer FIBOR und wie LIBOR (London Interbank Offered Rate) auf weltweiter Basis hauptsächlich die Funktion, im Europäischen Binnenmarkt die Geldmarkttransparenz zu erhöhen, die Märkte zu stabilisieren und im Währungsraum des Euro international wettbewerbsfähige Finanzplätze zu sichern und auszubauen.



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