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Riester-Rente (förderfähige Produkte)
Seit Januar 2002 gibt es die so genannte Riester-Rente, eine staatlich geförderte Zusatzrente. Doch ohne Zertifikat gibt es keine Förderung. Eine spezielle Behörde zertifiziert die förderungsfähigen Produkte. Das Zertifikat setzt gewisse Rahmenbedingungen fest wie Beitragszahlung, Mindestlaufzeit, Rentenpflicht, allerdings ist es kein Qualitätsurteil. Ob die Versicherung wirklich gute Leistungen für den Kunden bietet, verrät das Zertifikat also nicht.
Private Rentenversicherung Die private Rentenversicherung ist eines der klassischen Vorsorgeprodukte. Hier wird das Geld einem Versicherungsunternehmen zur Verwaltung übergeben. Dieses legt es dann hauptsächlich in festverzinslichen Wertpapieren, aber auch in Aktien und Immobilien an. Ab einem bestimmten Alter besteht dann ein Anspruch auf eine lebenslange Rente. Diese Rente besteht aus einem garantierten Anteil (derzeit auf Basis einer garantierten Mindestverzinsung von 3,25% pro Jahr) und den darüber hinaus erwirtschafteten Überschüssen. Im Todesfall während der Sparphase erhalten die Angehörigen die bis dahin eingezahlten Beiträge zuzüglich Überschüsse (je nach Gesellschaft unterschiedlich hoch) zurück. Stirbt der Versicherungsnehmer während des Rentenbezugs verfallen alle Ansprüche, außer man hat mit der Versicherung eine Rentenzahlung über eine feste Laufzeit vereinbart. Da es keinen Todesfallschutz gibt, werden bei einer privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt! Das gilt allerdings nicht, wenn ein Berufsunfähigkeitsschutz integriert wird. Die private Rentenversicherung ist durch die konservative Anlage weitgehend geschützt vor größeren Schwankungen an den Aktienmärkten und liefert eine kontinuierliche Wertentwicklung. Allerdings sind auch die Chancen auf eine überdurchschnittliche Rente im Gegensatz zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung begrenzt. Private Rentenversicherung mit Investmentanteil Als Weiterentwicklung der klassischen privaten Rentenversicherung bieten mittlerweile einige Gesellschaften eine aktienorientierte Mischform an: Diese investiert genauso konservativ und garantiert eine Mindestverzinsung von 3,25 Prozent p.a. Doch die erzielten Überschüsse werden in Investmentfonds (vorwiegend Aktienfonds) angelegt. So soll eine insgesamt höhere Rendite bei ähnlicher Sicherheit erzielt werden. Fondsgebundene Rentenversicherung Die fondsgebundene Rentenversicherung wird auch Fondspolice genannt. Sie vereinigt die Vorteile des Investmentsparens (z. B. in Aktienfonds) mit denen der privaten Rentenversicherung (lebenslange Rente). Größter Unterschied ist, dass die Gelder nicht direkt von der Versicherung, sondern in einen oder mehrere vom Sparer selbst bestimmten Investmentfonds angelegt werden. So können alle Chancen von Investmentfonds genutzt werden. Im Unterschied zur privaten Rentenversicherung gibt es keine sichere Auszahlung. Die Ablaufleistung ist ausschließlich an die Entwicklung des (Aktien-) Marktes gekoppelt. Dementsprechend kommt es zu Schwankungen während der Sparphase. Im Rahmen der privaten Zusatzrente ("Riester-Rente") müssen die Anbieter aber garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Ein Verlust ist somit ausgeschlossen! Allerdings werden nicht alle Beiträge in Fonds fließen - ein Teil wird zur Sicherstellung der Mindestauszahlung bei der Versicherung bleiben. Diese Altersvorsorge ist besonders geeignet für Menschen, die auf der einen Seite eine Hinterbliebenenabsicherung suchen, aber gleichzeitig die Chancen der weltweiten Aktienmärkte schon mit geringen monatlichen Beiträgen für sich nutzen wollen. Die Fondspolice steht so in direkter Konkurrenz zu den Investmentfonds-Sparplänen, da auch dort im Rahmen der privaten Zusatzrente ("Riester-Rente") eine Mindestablaufleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge garantiert werden muss. Durch die Einschaltung einer Versicherungsgesellschaft hat die Fondspolice aber i.d.R. höhere Kosten als die Direktanlage in Fonds. Als Vorteil steht dagegen, dass im Rahmen einer Fondspolice mit einem Sparvorgang in mehrere Fonds gleichzeitig investiert werden kann. Dies streut das Investment und bringt höhere Sicherheit! Die Fondspolice ist eine Mischung aus einer Direkteinzahlung in Investmentfonds und den Vorteilen einer lebenslangen Rente. Zu beachten sind bei einer Fondspolice die umfangreiche Fondsauswahl und die kostengünstigen Möglichkeiten zum Fondswechsel. Hier gibt es sehr große Qualitätsunterschiede. Investmentsparen Unter Investmentsparen versteht man die regelmäßige Einzahlung in einen gemanagten Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds (je nach Risikobereitschaft). Diese Fonds investieren in Deutschland, in Europa oder international je nach Anlagestrategie in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere (Renten) oder auch Immobilien. Investmentfonds sind wie einzelne Wertpapiere den Schwankungen des Marktes ausgesetzt. Sie sind interessant für Leute, die höhere Gewinne erzielen möchten, aber auch kurzfristige Schwankungen verkraften können. Im Rahmen der privaten Zusatzrente ("Riester-Rente") müssen auch Investmentfonds-Sparpläne eine Mindestablaufleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge sicherstellen. Allerdings sind sie dann nicht steuerlich begünstigt: Sind normalerweise Kursgewinne der Investmentfonds bei einer Haltedauer von mindestens 1 Jahr steuerfrei, so muss hier die später daraus erzielte Rente voll versteuert werden! Banksparen Unter Banksparen verstehen wir einen Sparplan bei Kreditinstituten. Normalerweise besteht dieser aus einer Grundverzinsung und einem Bonus beim Ablauf ("Bonus-Sparen"). Wie beim Sparbuch erhält der Anleger variable Grundzinsen (derzeit 1,5 - 2 Prozent pro Jahr). Darüber hinaus gibt es zusätzlich einen Bonus, der von der Länge der Laufzeit und der Höhe der Einzahlungen abhängt. Die Erträge sind schwankungsfrei und sicher. Allerdings auch recht niedrig: Sie liegen inklusive Bonus wohl zwischen 3 und 6 Prozent pro Jahr. Durch die spezielle Konstruktion von Banksparplänen mit durchgängig garantierten Zinsen brauchen hier im Gegensatz zu den anderen Produkten die Vertriebs- und Verwaltungskosten nicht offen ausgewiesen zu werden. Wo Versicherungen schnell mit ihren Produkten auf den Markt kamen, sind die Banken mit riesterfähigen Bonus-Sparplänen zögerlich. Schwerpunktmäßig werden auch am Bankschalter meist konzerneigene Versicherungen verkauft, die dem Sparer aber wohl auch die höhere Rendite bringen werden. Immobilienförderung Auch die eigene Immobilie kann im Rahmen der "Riester-Rente" gefördert werden. Allerdings gibt es hierfür nur ein spezielles Zwischenentnahmemodell. Wer mit dem Gedanken an einen Hausbau spielt, kann zunächst wie jeder andere auch frei entscheiden, welche Sparform (Versicherung, Banksparplan oder Investmentfonds) er wählt. Die staatlichen Zuschüsse werden dafür gezahlt. Soll später ein Eigenheim gekauft oder selbst gebaut werden, darf eine Summe zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro steuerfrei aus dem angesparten Vorsorgebetrag entnommen werden. Ganz wichtig dabei aber: Das entnommene Geld muss bis spätestens Alter 65 Jahre in monatlich gleichen Raten wieder auf das ursprüngliche Konto zurückgezahlt werden! Im Grunde gibt sich also der Häuslebauer selbst ein zinsloses Darlehen und verzichtet in dieser Zeit auf die Zinsen im Sparvertrag. Gerade hier empfiehlt sich eine genaue Berechnung und Abwägung der Vor- und Nachteile! Betriebliche Altersvorsorge Nachdem in den letzten Jahren immer mehr Unternehmen Pensionszusagen an ihre Mitarbeiter gestoppt haben, kann nun neuer Schwung in die betriebliche Altersvorsorge kommen. So sind auch Pensionskassen und Pensionsfonds zugelassen. Diese können durch den Betrieb eingerichtet werden. Dieser bestimmt auch ob, wie und bei welchem Unternehmen Ihr Geld angelegt wird. Tut er das nicht, können Sie mit ihm einen Weg für eine so genannte "Entgeltumwandlung" aushandeln. Hierzu werden ab Januar 2002 vier Prozent des Bruttogehalts steuerfrei gestellt, wenn sie über den Arbeitgeber in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingezahlt werden. Als besonderer Vorteil ist eine Pensionszusage schon nach 5 Jahren (Mindestalter 30 Jahre) unverfallbar, und die Nachfinanzierungsrisiken für den Arbeitgeber wurden beseitigt. Und ganz wichtig: Die bestehende Gehaltsumwandlung in Direktversicherung gibt es dabei übrigens weiterhin - auch mit dem Vorteil der Pauschalversteuerung! Hier ein kurzer Überblick der Möglichkeiten: Direktzusage: Darunter ist eine Pensions- oder Versorgungszusage zu verstehen, die ggfls. über eine Unterstützungskasse laufen kann. Hier werden die Renten allein vom Arbeitgeber finanziert. Die Beschäftigten müssen keine eigenen Beiträge leisten. Direktversicherung: Diese besondere Form der Lebensversicherung wird vom Arbeitgeber für seine Beschäftigten abgeschlossen. An den Beiträgen dazu werden die Arbeitnehmer in der Regel nicht beteiligt; das ist aber von der Betriebsvereinbarung abhängig. Pensionskasse: Die Pensionskasse ist ähnlich wie eine Versicherung und wird von den Unternehmen getragen. Pensionsfonds: Der Fonds ist der Pensionskasse ähnlich, kann die Gelder aber freier anlegen. Es werden grundsätzlich lebenslange Altersrenten gezahlt; Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten können angeboten werden. Für alle Bereiche gilt: Durch die Einrichtung spezieller Gruppenverträge können oft Kostenvorteile erzielt werden, die die Rendite stark steigern. Doch Vorsicht: Aus einem schlechten Anbieter wird durch eine spezielle Vertragskonstellation nicht zwingend ein Guter! Fazit Die private Rentenversicherung ist die klassische Form, die keine Risiken birgt. Dafür ist die Rendite nicht so hoch wie bei einem Produkt mit höherer Aktienorientierung. Ähnlich konservativ ist auch die private Rentenversicherung mit Investmentanteil. Die dabei in Aktienfonds investierten Überschüsse sind nicht allzu hoch, was die Renditesteigerung in Grenzen hält. Dafür ist bei längeren schlechten Börsenzeiten die Ablaufsumme etwas niedriger als bei der "klassischen" privaten Rentenversicherung. Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet nur eine Garantie der gezahlten Beiträge. Eine Mindestverzinsung kann dabei nicht garantiert werden. Da aber der Großteil der Beiträge in Aktienfonds investiert wird, sind die Renditechancen wesentlich höher. Allerdings ist wohl auch die Kostenbelastung recht hoch, da sowohl die Versicherung als auch die Anbieter der Fonds Arbeit erbringen und Geld verdienen wollen. Einen Schritt weiter geht das Investmentsparen. Im Gegensatz zur fondsgebundenen Rentenversicherung werden hier alle Beiträge in Fonds investiert. Das kann eine noch höhere Rendite zur Folge haben. Auch die Kosten können etwas geringer sein. Nachteil ist, dass es offiziell keine Kapitalgarantie gibt. Es muss durch die Fondsgesellschaft lediglich sichergestellt werden, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Ablauf zur Verfügung stehen. Rechtlich ist das ein großer Unterschied. Das Banksparen wird derzeit kaum angeboten. Das liegt an der niedrigen Verzinsung, die das Produkt bei gleicher Dauer deutlich unattraktiver im Gegensatz zur ebenso sicheren privaten Rentenversicherung macht. Die Immobilienförderung wird nur in Ausnahmefällen interessant sein, da die komplette Summe erst in einem oben genannten Produkt angespart und dann innerhalb von 10 Jahren wieder vollständig zurückgezahlt werden muss.
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