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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sparplan

Zwischen Bankkunde und Bank abgeschlossener Vertrag über die regelmässige Ansammlung von Geldbeträgen (Spargeld) mit dem Ziel der Geldvermögensbildung auch i.Sparplan langfristigen Zwecksparens. Durch solche Vertragsformen soll den Kunden - auch solchen, für die eine evtl. bestehende staatliche Sparförderung nicht in Betracht kommen - die Möglichkeit gegeben werden, systematisch langfristige Sparziele zu realisieren. Aus Sicht der Banken tritt eine gewisse Verstetigung der Mittelzuflüsse ein, was sich positiv auf deren geschäftliche Dispositionen auswirkt. I. d. R. werden für langfristige Mittelanlagen in Sparplänen auch von den Banken besondere Zuschüsse - als im Zeitablauf wachsende Zinssätze, Bonuszahlungen am Laufzeitende u. dgl. - gewährt. Die Laufzeiten der Sparpläne sind langfristig. Es gibt monatliche Mindestbeträge für die Sparleistungen. Teilw. lässt sich das Erreichen des Sparziels durch eine Risikolebensversicherung absichern.



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Weitere Begriffe : Schuldumwandlungsverträge im Eigenmittelgrundsatz | internationales Kreditrisiko | SRP
 
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