Zwecksparen
I. d. R. regelmässige Einzahlung gleicher oder veränderlicher Sparbeträge (Spareinlagen), wobei damit das Ziel verbunden ist, bei Erreichung eines bestimmten Gesamtbetrags den angesammelten Sparbetrag für bestimmte Zwecke zu verwenden, z. B. zum Kauf länger-lebiger Gebrauchsgüter, für Ausbildung, Hauskauf usw.
1. w. S. können auch Versicherungs- und Bausparen als Zwecksparen angesehen werden.
2. Sparen bei Zwecksparunternehmen; mit Ausnahme von Bausparkassen verboten.
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