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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Riester-Rente

Seit Januar 2002 gibt es eine staatlich geförderte Zusatzrente, nach dem Arbeitsminister Walter Riester auch "Riester-Rente" genannt. Möglichst jedes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung soll nach Ansicht des Gesetzgebers die staatlich geförderte Zusatzvorsorge nutzen. Doch einfach "Lossparen" geht nicht - es dürfen nur Angebote gewählt werden, die durch eine spezielle Behörde zertifiziert sind! Um dieses Zertifikat zu erhalten müssen die Produkte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Und noch eine Besonderheit: Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen will, sollte die "Riester-Rente" gar nicht erst nutzen! Hintergrund ist, dass die Rente nur in Deutschland ausgezahlt werden darf. Im anderen Fall müssen die während der Sparphase erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile komplett zurückerstattet werden!

Reicht die Rente im Alter?

Um im Alter sorgenfrei leben zu können, muss man rechtzeitig vorsorgen. Ein Teil dieser Vorsorge ist die gesetzliche Rente. Doch wer allein auf sie vertraut, wird nicht ausreichend versorgt sein. Dies hat sich Anfang des Jahres 2001 bestätigt. Im Rahmen der Rentenreform wurde eine Kürzung der gesetzlichen Renten beschlossen! Auch wenn sich eine durchschnittliche Kürzung von 70 Prozent auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens als nicht sonderlich dramatisch anhört, so bezieht sich diese doch nur auf den nur theoretisch existierenden "Eckrenter" - nämlich den, der 49 Jahre lang (!) volle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat. Für den "normalen" Arbeitnehmer wirkt sich die Reform wesentlich verheerender aus, da auch die Berechnungsgrundlagen geändert wurden!

Um die Rente auf dem bisherigen Niveau zu halten, wurde die Einführung einer freiwilligen privaten Zusatzrente beschlossen mit staatlicher Förderung als Motivationsanreiz. Doch ganz wichtig: Diese Zusatzrente ("Riester-Rente") dient nur dem Ausgleich der neuen Lücken durch die Rentenkürzung des Jahres 2001! Vorher schon vorhandene Lücken werden damit nicht geschlossen!

Die Riester-Rente

Grundlage der Riester-Rente ist ein Vertrag zwischen Sparer und Anbieter (Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft). Zunächst schließt der Sparer einen Altersvorsorgevertrag ab. Dabei sollte es möglich sein, die Beiträge variabel dem Bruttoeinkommen des Vorjahres anzupassen. Die Beiträge werden dann durch den Anbieter vom Girokonto des Sparers abgebucht. Um dem Sparer einen vollständigen Überblick zu gewährleisten, erhält dieser am Jahresende einen Kontoauszug. Mit diesem Kontoauszug wird ein Antrag auf Zulagengewährung verschickt.

Diesen Zulagenantrag muss der Sparer vervollständigen und unterschrieben an den Anbieter zurückschicken. Eine Kopie dieses Antrags kann der Sparer nun mit der Einkommensteuererklärung an sein zuständiges Finanzamt schicken. Das Finanzamt prüft, ob es einen zusätzlichen Steuervorteil gewähren muss und überweist ggfls. den Betrag an den Anleger.

Anspruch auf staatliche Förderung haben alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Der Staat fördert die private Altersvorsorge einmal durch staatliche Zulagen oder mit einer steuerlichen Förderung. Die Sparer können sogar beide Fördermöglichkeiten "einstreichen".

Zertifizierung

Damit ein Produkt "riesterfähig", also für die Nutzung zur staatlich geförderten Zusatzrente geeignet ist, muss es einige Voraussetzungen erfüllen. Diese werden durch eine spezielle Zertifizierungsbehörde geprüft. Aber Vorsicht: Die Zertifizierung ist kein Qualitätsurteil! Sie bestätigt lediglich, dass folgende Kriterien eingehalten werden:

  • Beitragszahlung: Die Beiträge müssen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erbracht werden. Einmalzahlungen sind nicht gestattet!
  • Mindestlaufzeit: Der Vertrag muss mindestens bis zum Alter von 60 Jahren laufen. Eine vorherige Entnahme ist nicht möglich. Eine Beitragsfreistellung ist aber unschädlich.
  • Rentenpflicht: Die Zahlungen aus der privaten Vorsorge müssen in Form einer lebenslangen Rente (monatliche oder vierteljährliche Zahlungen) oder eines individuellen Auszahlplans erfolgen. Bei der Wahl des Auszahlplans müssen spätestens zum Alter 85 Jahre 10 Prozent des ursprünglich gebildeten Kapitals in eine lebenslange Rente umgewandelt werden.
  • Kapitalgarantie: Der Anbieter muss sicherstellen, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind. Gemeint sind damit die Bruttobeiträge vor Kosten - diese müssen also wieder erwirtschaftet worden sein.
  • Mindestbeitrag: Es müssen bestimmte Mindestbeiträge gespart werden (so genannter Sockelbeitrag), um überhaupt Anspruch auf die Förderung zu haben.
  • Kosten: Die Vertriebs- und Verwaltungskosten müssen dem Kunden gegenüber offen gelegt werden, ebenso die Kosten bei einem Wechsel des Vertrages zu einem anderen Anbieter. Die Abschlusskosten sind dabei auf mindestens 10 Jahre zu verteilen.
  • Informationspflichten: Bei Vertragsabschluss müssen die oben geschilderten Kosten offen gelegt werden. Während der Vertragslaufzeit muss der Kunde regelmäßig über seinen Kontostand und die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die einbehaltenen Kosten und die Erträge des Kapitals informiert werden.
  • Wechsel des Anbieters: Jeder Sparer hat das Recht, seinen Anbieter zu wechseln und den Vertrag mitzunehmen.

Es gibt unterschiedliche Produkte, die durch die Riester-Rente gefördert werden:

  • Private Rentenversicherung
  • Private Rentenversicherung mit Investmentanteil
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Investmentsparen
  • Banksparen
  • Immobilienförderung
  • Betriebliche Altersvorsorge

Seit dem 1. Januar 2002 ist die Riester-Rente eine staatlich geförderte Zusatzrente mit lebenslanger Rentenzahlung, benannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordung Walter Riester. Sowohl rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, als auch Minijobber (Studenten), Arbeitslose und Pflegebedürftige können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. Der Sparer zahlt regelmäßig monatliche Beiträge vor ("riestern") und kann je nach Einkommenssituation die Höhe der Beiträge absenken, erhöhen oder aussetzen.



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