Auszahlplan
Ein durch Kapitalanlage entstandenes Vermögen kann auf Wunsch des Anlegers entweder sofort zur Auszahlung gelangen, es kann aber auch in regelmäßigen »Raten« ausgezahlt werden. Dann spricht man von einem Auszahl- oder auch Entnahmeplan. Die Auszahlung und Entnahme kann dabei so erfolgen, daß das angesparte Kapital erhalten bleibt (Auszahlplan ohne Kapital verzehr). Im anderen Falle wird es aufgebraucht (Auszahlplan mit Kapitalverzehr).
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