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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Neue Versorgungsformen

In der Gesundheitswirtschaft: Den Begriff der „Neuen Versorgungsformen“ gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2000: In diesem Jahr wurde die Integrierte Versorgung gesetzlich ermöglicht. Zu den so genannten neuen Versorgungsformen zählen heute insbesondere die Integrierte Versorgung, die Disease Management Programme (DMP) für die Versorgung chronisch Kranker, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie die hausarztzentrierte Versorgung oder Hausarztmodelle. Integrierte und hausarztzentrierte Versorgung beruhen auf Einzelverträgen, bei denen die Teilnahme sowohl der Vertragspartner als auch der Versicherten bzw. Patienten freiwillig ist. Auch bei den DMP-Programmen ist die Teilnahme der chronisch Kranken freiwillig. Vertragspartner der Krankenkassen auf der Seite der Ärzte ist hier jedoch die Kassenärztliche Vereinigung. Medizinische Versorgungszentren dagegen stellen eine neue Tätigkeits- und Organisationsform für die ambulante ärztliche Behandlung dar – zusätzlich zu den Formen der Einzelpraxis, Gruppenpraxis und Praxisgemeinschaft oder Praxisklinik. Gemeinsam ist all diesen neuen Versorgungsformen, dass sie die Koordination der Versorgung von Patienten und die Zusammenarbeit der in Deutschland durch eigenständige gesetzliche Bestimmungen und eigene Budget-Regelungen strikt getrennten Versorgungs-Sektoren verbessern wollen. Tab. 1: Vergleich der neuen Versorgungsformen Was? Integrierte Versorgung (IV) Disease Management Programme Medizinische Versorgungszentren Hausarztzentrierte Versorgung Gesetzliche Regelung SGB V § 140a ff. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung; RSA-Änderungsverordnungen SGB V § 95 Abs. 2 SGB V § 73b Vertragspartner bzw. Träger / Gründer Krankenkassen und: zugelassene Ärzte und Zahnärzte berechtigte Leistungserbringer oder deren Gemeinschaften, Träger zugelassener Krankenhäuser Träger von stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Träger von ambulanten Rehabilitationseinrichtungen oder deren Gemeinschaften, Träger von Medizinischen Versorgungszentren oder deren Gemeinschaften, Managementgesellschaften Gemeinschaften der Leistungserbringer und deren Gemeinschaften Krankenkassen; KVen Insbes. Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, ermächtigte Krankenhausärzte, Krankenhäuser, Apotheker Krankenkassen und: Hausärzte, Gemeinschaften von Hausärzten, MVZs, soweit sie hausärztliche Versorgung erbringen Vertragsform Einzelvertrag Vertrag zwischen Kassen und KVen; Akkreditierung durch das Bundesversicherungsamt Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung über Zulassungsausschüsse Einzelvertrag Ziel Überwindung der sektoralen Versorgung; Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker Neue Tätigkeits- und Organisationsform für die ambulante ärztliche Behandlung Stärkung der hausärztlichen Versorgung Beteiligung der Leistungserbringer freiwillig freiwillig freiwillig freiwillig Patienten bzw. Versicherte Freiwilliges Einschreibeverfahren Freiwilliges Einschreibeverfahren Inanspruchnahme im Rahmen der freien Arztwahl Freiwilliges Einschreibeverfahren Versorgungssektoren Sektorenübergreifend Sektorenübergreifend Ambulante Versorgung Ambulante hausärztliche Versorgung Budgetregelungen Eigenes Budget durch Anschubfinanzierung 2004 bis 2006 Regelfinanzierung; Ausgleichszahlungen aus dem RSA für Kassen Honorierung im Rahmen der Finanzierung des ambulanten Sektors Regelungen in den Gesamtverträgen, soweit nicht IV-Vertrag Rolle der KVen Keine Beteiligung Vertragspartner Keine direkte Beteiligung Beteiligung möglich Rolle der GKV-Kassen Vertragspartner Vertragspartner Keine direkte Beteiligung Vertragspartner Abrechnung Direkte Abrechnung zwischen IV-Teilnehmern und Kasse Über die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung Über die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung Über die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. direkt zwischen den Vertragspartnern Bonusregelungen möglich nein nein möglich



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