Neue Versorgungsformen
In der Gesundheitswirtschaft:
Den Begriff der „Neuen Versorgungsformen“ gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2000: In diesem Jahr wurde die Integrierte Versorgung gesetzlich ermöglicht. Zu den so genannten neuen Versorgungsformen zählen heute insbesondere die Integrierte Versorgung, die Disease Management Programme (DMP) für die Versorgung chronisch Kranker, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie die hausarztzentrierte Versorgung oder Hausarztmodelle.
Integrierte und hausarztzentrierte Versorgung beruhen auf Einzelverträgen, bei denen die Teilnahme sowohl der Vertragspartner als auch der Versicherten bzw. Patienten freiwillig ist. Auch bei den DMP-Programmen ist die Teilnahme der chronisch Kranken freiwillig. Vertragspartner der Krankenkassen auf der Seite der Ärzte ist hier jedoch die Kassenärztliche Vereinigung. Medizinische Versorgungszentren dagegen stellen eine neue Tätigkeits- und Organisationsform für die ambulante ärztliche Behandlung dar – zusätzlich zu den Formen der Einzelpraxis, Gruppenpraxis und Praxisgemeinschaft oder Praxisklinik.
Gemeinsam ist all diesen neuen Versorgungsformen, dass sie die Koordination der Versorgung von Patienten und die Zusammenarbeit der in Deutschland durch eigenständige gesetzliche Bestimmungen und eigene Budget-Regelungen strikt getrennten Versorgungs-Sektoren verbessern wollen.
Tab. 1: Vergleich der neuen Versorgungsformen
Was?
Integrierte Versorgung (IV)
Disease Management Programme
Medizinische Versorgungszentren
Hausarztzentrierte Versorgung
Gesetzliche Regelung
SGB V § 140a ff.
Risikostruktur-Ausgleichsverordnung; RSA-Änderungsverordnungen
SGB V § 95 Abs. 2
SGB V § 73b
Vertragspartner bzw. Träger / Gründer
Krankenkassen und:
zugelassene Ärzte und Zahnärzte
berechtigte Leistungserbringer oder deren Gemeinschaften,
Träger zugelassener Krankenhäuser
Träger von stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Träger von ambulanten Rehabilitationseinrichtungen oder deren Gemeinschaften,
Träger von Medizinischen Versorgungszentren oder deren Gemeinschaften,
Managementgesellschaften
Gemeinschaften der Leistungserbringer und deren Gemeinschaften
Krankenkassen; KVen
Insbes. Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, ermächtigte Krankenhausärzte, Krankenhäuser, Apotheker
Krankenkassen und:
Hausärzte, Gemeinschaften von Hausärzten, MVZs, soweit sie hausärztliche Versorgung erbringen
Vertragsform
Einzelvertrag
Vertrag zwischen Kassen und KVen; Akkreditierung durch das Bundesversicherungsamt
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung über Zulassungsausschüsse
Einzelvertrag
Ziel
Überwindung der sektoralen Versorgung;
Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker
Neue Tätigkeits- und Organisationsform für die ambulante ärztliche Behandlung
Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Beteiligung der Leistungserbringer
freiwillig
freiwillig
freiwillig
freiwillig
Patienten bzw. Versicherte
Freiwilliges Einschreibeverfahren
Freiwilliges Einschreibeverfahren
Inanspruchnahme im Rahmen der freien Arztwahl
Freiwilliges Einschreibeverfahren
Versorgungssektoren
Sektorenübergreifend
Sektorenübergreifend
Ambulante Versorgung
Ambulante hausärztliche Versorgung
Budgetregelungen
Eigenes Budget durch Anschubfinanzierung 2004 bis 2006
Regelfinanzierung; Ausgleichszahlungen aus dem RSA für Kassen
Honorierung im Rahmen der Finanzierung des ambulanten Sektors
Regelungen in den Gesamtverträgen, soweit nicht IV-Vertrag
Rolle der KVen
Keine Beteiligung
Vertragspartner
Keine direkte Beteiligung
Beteiligung möglich
Rolle der GKV-Kassen
Vertragspartner
Vertragspartner
Keine direkte Beteiligung
Vertragspartner
Abrechnung
Direkte Abrechnung zwischen IV-Teilnehmern und Kasse
Über die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Über die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Über die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. direkt zwischen den Vertragspartnern
Bonusregelungen
möglich
nein
nein
möglich
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