Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
In der Gesundheitswirtschaft:
medical service centersSeit dem GKV-Modernisierungsgesetz können auch medizinische Versorgungszentren als neue Versorgungsform an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Es sind fachübergreifend ärztlich geleitete Einrichtungen, die Versorgung aus "einer Hand" anbieten. Sie zeichnen sich durch eine allgemeine interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Dienstleistungsgruppen (ärztliche und nichtärztliche Heilberufe) aus. In MVZ können ausschließlich angestellte Ärzte bzw. nur Vertragsärzte (Freiberuflervariante) oder beide Gruppen gleichzeitig (Mischform) arbeiten. Nur Leistungserbringer, die an der medizinischen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag teilnehmen, dürfen sie gründen. Die MVZ können sich jeder zulässigen Versorgungsform bedienen. Die Zulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung für den Ort der Betriebsstätte. Zurzeit gibt es über 600 MVZ. Die Krankenkassen können mit ihnen im Rahmen der Integrierten Versorgung Direktverträge abschließen.
§§ 95, 140 b SGB V
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