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ZulassungsausschussDie Entscheidung über die Zulassung von Wertpapieren zum Geregelten Markt obliegt dem Zulassungsausschuss. Das Gremium bearbeitet die Zulassungsanträge von emittierenden Unternehmen, die durch die an der Börse vertretenen Banken eingereicht werden. Dem Zulassungsausschuss müssen mindestens zur Hälfte Personen angehören, die nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren beteiligt sind.
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Weitere Begriffe : Haftung bei Übermittlungsfehlern | Verstärkung, kontinuierliche | kollationieren | ||||||||||||||||||||||||||||
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