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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesverband deutscher Banken (BdB)

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) vertritt die Interessen von 242 privaten Banken in Deutschland, darunter auch die drei Schwergewichte im deutschen Aktienindex: Deutsche Bank, Commerzbank und Hypovereinsbank. Dazu kommen die Spezialverbände der Hypotheken- und Schiffsbanken. Der Marktanteil der Privatbanken beträgt 37 Prozent am Geschäftsvolumen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Mitgliedsbanken beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter und stehen untereinander in intensivem Wettbewerb. Die Bandbreite der Verbandsmitglieder reicht von großen, weltweit universell tätigen Grossbanken bis hin zum kleinen, regional tätigen, spezialisierten Kreditinstitut.

Der BdB (Anschrift) wurde 1951 in Köln gegründet. Von 1901 bis 1945 hieß er "Centralverband des deutschen Bank- und Bankiergewerbes". Im März 1999 wurde der Sitz von Köln nach Berlin verlegt. Der BdB ist ein klassischer Lobbyist. Hierüber definiert sich auch sein Aufgabenfeld als Verband: Er ist Ansprechpartner der Politik und der Wirtschaft, das heißt, er stellt Entscheidungsträgern in Parlament, Verwaltung und Konzernen Expertenwissen in kreditwirtschaftlichen Fragen zur Verfügung und versucht über sie auch Einfluss im Sinne seiner Mitglieder zu nehmen. Daneben sucht man mit aktuellen Informationen und Verbrauchertipps das hochspezialisierte Gewerbe der Kreditwirtschaft allgemeinverständlich in die öffentliche Diskussion einzuführen. Die privaten Banken (und ihre 18 nationalen Verbände in den Mitgliedsländern der Europäischen Union) haben sich in Brüssel zur "European Banking Federation" zusammengeschlossen. Der "Zentrale Kreditausschuss (ZKA)" koordiniert die fünf führenden Verbände der deutschen Kreditwirtschaft.

Ombudsmann

Rechtsstreitigkeiten sind langwierig und teuer. Als Abhilfe gibt es seit einiger Zeit daher ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Als erster Verband der Kreditwirtschaft hat der Bankenverband dafür einen unabhängigen Ombudsmann (Anschrift) berufen. Er geht den Beschwerden von Privatkunden nach und versucht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden. Das Verfahrens ist für Kunden unentgeltlich. Der Ombudsmann darf nur in drei Fällen nicht tätig werden:

  • wenn bereits ein Gerichtsverfahren in der betreffenden Angelegenheit anhängig ist,
  • wenn der Beschwerdeführer bereits Kontakt mit einer Staatsanwaltschaft aufgenommen hat,
  • wenn der Anspruch nach geltenden Gesetzen bereits verjährt ist.

Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist der Schiedsspruch des Ombudsmannes für die Banken bindend, für den Kunden gilt der Schiedsspruch jedoch nicht verbindlich. Er kann, sofern er mit der Entscheidung nicht zufrieden ist, in jedem Fall den ordentlichen Rechtsweg einschlagen. Wichtig: Der Ombudsmann ist nur für Streitigkeiten mit einer privaten Bank zuständig, nicht jedoch für Streitigkeiten mit Sparkassen, Landesbanken, ausländischen Banken, Volks- und Raiffeisenbanken oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten.

Einlagensicherungsfond

Die drei großen Organisationen des deutschen Kreditgewerbes (3.000 Kreditgenossenschaften, 650 Sparkassen und 350 Privatbanken) haben jeweils für ihre Bereiche Garantiefonds zur Sicherung der Kundeneinlagen geschaffen.

Der BdB ist Träger des Einlagensicherungsfonds privater Banken. Diese Einrichtung garantiert - übrigens als freiwillige Einrichtung der privaten Banken - Verbindlichkeiten der privaten Banken gegenüber ihren Kunden, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz. Dieses Instrument geht sowohl über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen von Entschädigungseinrichtungen deutscher Banken als auch wesentlich über den internationalen Standart hinaus. Dem Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes sind rund 90 Prozent der privaten Banken in Deutschland angeschlossen. Die übrigen Institute sind überwiegend Filialen ausländischer Banken, die in ihren Heimatländern Einlagensicherungsfonds angehören. Alle Kundeneinlagen sind bis zur Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstitutes abgesichert.

Daneben haben die deutschen Privatbanken 1998 die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" gegründet. Diese Einrichtung schützt Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Allerdings müssen die Kunden dabei zehn Prozent der Haftungssumme bei einer Insolvenz der Bank selbst übernehmen. Der Einlagensicherungsfonds zahlt die über die Haftung dieser Entschädigungs-GmbH hinausgehenden Ansprüche.

Organisation

Der Bankenverband wird von einem elfköpfigen Vorstand geführt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte für jeweils drei Jahre einen Präsidenten sowie zwei Stellvertreter. Hauptberuflich unterstützt wird der Vorstand von der Geschäftsführung: einem Hauptgeschäftsführer, zwei Stellvertreter. Die Arbeit wird in 14 Ausschüsse untergliedert.



 
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