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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ombudsmann

Beim Bundesverband Deutscher Banken (BDB) in Köln angesiedelter Schlichter für Streitigkeiten zwischen Kunden und ihren privaten Banken. Er kann Kundenbeschwerden mit einem begrenzten außergerichtlich, aber für die betroffene Bank verbindlich, klären. Der Kunde kann nach der Schlichtung noch den Rechtsweg beschreiten. Die Kosten der Schiedsverfahren trägt der Bundesverband. Beschwerden werden beim BDB eingereicht und nach einer Prüfung an den Ombudsmann weitergeleitet. Bei Ärger mit Versicherungen blieb den Kunden bislang nur der Gang zum Anwalt oder eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) - beides ist aufwändig und langwierig. Jetzt soll eine neue Instanz helfen: zwei unabhängige Schlichter stärken die Rechte der Verbraucher. Der Ombudsmann für Lebens- und Sachversicherungen der deutschen Versicherer hat das Recht, Verbraucherbeschwerden bis zu einem Streitwert von 5 000 Euro zu entscheiden und bis zu einem Streitwert von 50 000 Euro Empfehlungen auszusprechen. Seine Entscheidungen sind für die Versicherer verbindlich, für die Verbraucher dagegen nicht. Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V., Kronenstrasse 13, 10117 Berlin, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin. Tel.: 0180 4 224424, Fax: 0180 4 224425 E-mail: beschwerde@versicherungsom budsmann. de Internet: www.versicherungsombuds mann . de Die privaten Krankenversicherer haben einen eigenen Ombudsmann. Der Kranken-Ombudsmann darf für jeden Streitwert Empfehlungen ausgeben; sie sind für die Gesellschaften allerdings nicht verbindlich. Verband der privaten Krankenversicherungen, Leipziger Strasse 104, 10117 Berlin. Tel.: 0180 2 550444, Fax: 030 2 0452785



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