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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schlichtungsverfahren

Unter der Bez. »Ombuds-mann-System« von den privaten Banken 1992 eingeführtes freiwilliges Verfahren zur Bereinigung von Meinungsverschiedenheiten zwischen einer Bank und ihrem Kunden. Angesiedelt beim Bundesverband deutscher Banken e.V. in Köln. Als Schlichter ist ein zum Richteramt befähigter, unabhängiger Fachmann bestellt wotden. Das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann steht einem Verbraucher i.S.d. Verbraucherkreditgesetzes offen; daneben - ohne Beschränkung auf Verbraucher -, wenn der Beschwerdegegenstand einen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsauftrag i.S.d. Empfehlung der EU-Kommission über die Transparenz der Bankkonditionen bei grenzüberschreitenden Finanztransaktionen betrifft. Unstimmigkeiten sollen fachmännisch, schnell und kostengünstig im Interesse der Beteiligten bereinigt werden. Das Verfahren ist gegliedert in die Verfahren der Vorprüfung und der eigentlichen Schlichtung; bereits bei ers-terem kann es ggf. zu einer Schlichtung kommen. Für die Dauer des Verfahrens gilt die Verjährung für die Ansprüche des Beschwerdeführers als gehemmt. Für die Durchführung ist beim Bundesverband deutscher Banken eine Beschwerdestelle eingerichtet worden. Die Verfahrenskosten für die Schlichtung trägt der Bundesverband deutscher Banken.



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