Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Stabilitätsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) von 1967 verpflichtet Bund und Länder, ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen an den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auszurichten. Das Stabilitätsgesetz nennt vier Ziele, mit deren Verwirklichung gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht erreicht werden soll. Es handelt sich dabei um das so genannte "magische Viereck": Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.

Stabilitätsziele sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen verankert. Zum Beispiel fordert bereits der EG-Vertrag aus dem Jahr 1957 vom jedem Mitgliedsland der heutigen Europäischen Union (EU) eine Wirtschaftspolitik, die einen hohen Beschäftigungsstand, ein stabiles Preisniveau und ein Gleichgewicht der Zahlungsbilanz herbeiführt. Im gleichen Jahr trat in Deutschland das Gesetz über die Deutsche Bundesbank in Kraft, deren Aufgabe es ist, die Stabilität der Währung zu sichern. Im Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von 1963 ist von stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum die Rede. Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) vom 8. Juni 1967 schließlich nennt als Grundlage für gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht vier Ziele, die zusammen das so genannte "magische Viereck" ergeben:

  • Stabilität des Preisniveaus,
  • hoher Beschäftigungsstand (Vollbeschäftigung),
  • außenwirtschaftliches Gleichgewicht,
  • angemessenes Wirtschaftswachstum.

Zur Erreichung dieser Ziele nennt das Stabilitätsgesetz Instrumente, die sich in Informationsinstrumente, Planungsinstrumente, Koordinationsinstrumente und Eingriffsinstrumente einteilen lassen.

Wichtiges Informationsinstrument ist der Jahreswirtschaftsbericht, der von der Bundesregierung erstellt wird. Nach Paragraf 2 des Stabilitätsgesetzes hat die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat diesen Wirtschaftsbericht vorzulegen. Der Jahreswirtschaftsbericht besteht aus einer Analyse des abgelaufenen Jahres, einer Jahresprojektion, die die für das laufende Jahr angestrebten Ziele der Wirtschaftspolitik darstellen soll, einer Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik, sowie einer Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigenrates. Nach § 12 des Stabilitätsgesetzes muss die Bundesregierung zudem alle zwei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der staatlichen Beihilfen und Vergünstigungen (Subventionsbericht) vorlegen.

Zu den Planungsinstrumenten zählen eine Finanzplanung und Investitionsprogramme: In § 9 des Stabilitätsgesetzes wird festgelegt, dass der Bund seinem Budget, dem Bundeshaushalt, eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde legen muss. Laut § 10 des Stabilitätsgesetzes müssen die einzelnen Bundesminister als Unterlagen für die Finanzplanung mehrjährige Investitionsprogramme erstellen.

Die Koordinationsinstrumente sind in erster Linie die konzertierte Aktion und der Konjunkturrat. Der Konjunkturrat (§ 18 Stabilitätsgesetz) wird zur Beratung der Bundesregierung eingesetzt. Durch beide Instrumente soll ein koordiniertes Vorgehen der konjunkturpolitischen Entscheidungsträger ermöglicht werden.

Daneben hat das Stabilitätsgesetz der Bundesregierung vor allem fiskalpolitische Eingriffsinstrumente geschaffen, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienen sollen. So kann die Bundesregierung bei einer Überhitzung der Nachfrage, die die Preisstabilität gefährden könnte, höhere Einkommensteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen festlegen sowie degressive und andere Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude vorübergehend aussetzen. Auf der anderen Seite sind zur Belebung der Nachfrage Investitionsprämien in Form eines Abzugs von bis zu 7,5 Prozent der Investitionsausgaben von der Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld möglich. Zudem können die Einkommen- und Körperschaftsteuer für maximal ein Jahr bis zu zehn Prozent angehoben oder gesenkt werden.

Bei außenwirtschaftlichen Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, die durch binnenwirtschaftliche Maßnahmen nicht oder nur unzulänglich abgewehrt werden können, ist die Bundesregierung laut Stabilitätsgesetz verpflichtet, alle Möglichkeiten der internationalen Koordination zu nutzen.

Laut Stabilitätsgesetz spielen auch die Haushalte von Bund und Ländern eine Rolle zur Erreichung und Erhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. So muss laut § 5 Stabilitätsgesetz der Bundeshaushalt nach Umfang und Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben so gestaltet sein, dass er einer konjunkturellen Fehlentwicklung entgegenwirken kann. § 6 des Stabilitätsgesetzes regelt eine antizyklische Ausgabenpolitik des Bundes. Das heißt: Bei einer Abschwächung der Konjunktur kann die Bundesregierung entgegenwirken. Sie kann antizyklisch reagieren, indem zusätzliche Kredite aufgenommen werden und zwar bis zu fünf Milliarden Mark. Umgekehrt können bei einer Überhitzung der Konjunktur die Kreditmöglichkeiten des Bundes eingeschränkt werden. Die Möglichkeiten zusätzlicher Kreditaufnahme und der Kürzung der Kredite bestehen auch für Länder und Gemeinden.

Ein wichtiges Element des Stabilitätsgesetzes ist auch die so genannte Konjunkturausgleichsrücklage (§ 15 Stabilitätsgesetz). Bei einer Nachfrageausweitung sind Mittel entweder zur Tilgung von Schulden bei der Bundesbank einzusetzen oder der Konjunkturausgleichsrücklage zuzuführen. Aus dieser Konjunturausgleichsrücklage können dann bei Abschwächung der Nachfrage wiederum zusätzliche Ausgaben getätigt werden.

Obwohl das Stabilitätsgesetz in seiner ursprünglichen Form heute noch Gültigkeit hat und auch nach wie vor als "wirtschaftspolitisches Grundgesetz" Deutschlands angesehen wird, hat es in der aktuellen Politik doch an Bedeutung verloren und ist zunehmender Kritik ausgesetzt. Die Kritik besteht in erster Linie darin, dass es zu stark an den wirtschaftpolitischen Vorgaben einer antizyklischen Fiskalpolitik (Keynesianismus) ausgerichtet sei. Diese Betrachtungsweise der Wirtschaft sei aber zu einseitig. Dass die antizyklische Politik das Stabilitätsgesetz geprägt hat, liegt vorwiegend darin begründet, dass es zu Zeiten einer sozialdemokratischen Bundesregierung verabschiedet wurde, die dieses damals weltweit noch vorherrschende wirtschaftspolitische Konzept vertrat. Heute fehlt vielen Ökonomen die angebotsorientierten Komponenten, wie sie von den Vertretern der so genannten Neoklassischen Wirtschaftspolitik oder der Supply-side-economics entwickelt wurden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Stabilitätsbereich
 
Stabilitätsindex
 
Weitere Begriffe : Capswap | Globalisierung und Nachhaltigkeit | Wasserschutzgesetz
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.