Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Eine wirtschaftspolitische Zielsetzung gem. § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (neben drei weiteren Zielsetzungen - Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum). Danach sind in Deutschland Bund und Länder verpflichtet, ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen so zu treffen, dass sie auch zum a. G. beitragen. Das a. G. bzw. die Abweichung vom a. G. wird operational über den Außenbeitrag oder die Außenbeitragsquote einer Volkswirtschaft angegeben. Ein andauernder Exportüberschuss würde zu einer ständigen Erhöhung der Devisenreserven und damit (bei frei konvertierbarer Währung) zur importierten Inflation führen. Ein wiederkehrender Importüberschuss wäre hingegen mit einem ständigen Devisenabfluss verbunden, für den eine Zentralbank mit ihren immer nur begrenzten Devisenreserven auf Dauer nicht aufkommen könnte. In der monetären Außenwirtschaftstheorie wird zwischen einem kurzfristigen a. G. (dem Gleichgewicht auf dem Devisenmarkt) und einem langfristigen a. G. (bei gleichbleibenden Netto-Auslandsforderungen) unterschieden. Im weltwirtschaftlichen Zusammenhang hilft das a. G. der Volkswirtschaften, die internationale Arbeitsteilung ohne staatliche Eingriffe in den Güter- und Kapitalverkehr zu praktizieren.
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